Der Spiegel – 26. Mai 2009

ANGEBLICHER MISSBRAUCH
Späte Genugtuung: Nach zwei Jahren hinter Gittern ist ein 55-Jähriger jetzt vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter freigesprochen worden. Das Mädchen habe die Anschuldigungen erfunden, hieß es. Jetzt wird der Vater entschädigt – mit elf Euro pro abgesessenem Hafttag.

Nun revidierte die junge Frau ihre Aussage. Sie habe den Vater belastet, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht bei ihm verbringen wollte.

Den sexuellen Missbrauch habe es nie gegeben. Das Gericht hob deshalb das Urteil aus der ersten Instanz auf.

Der schwache Trost: Für die zwei bereits abgesessenen Haft sprach das Gericht dem 55-Jährigen elf Euro pro Tag Entschädigung zu – etwas mehr als 8000 Euro.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte in den Verfahren unter anderem einen Psychologen befragt, der sich auf Aussagen von Zeugen und Opfern spezialisiert hat.

Erfundene Straftaten und Vorwürfe, die haltlos seien, gebe es immer wieder, sagte er. Oft seien psychische Probleme die Ursache. Im konkreten Fall habe die Scheidung der Eltern das Mädchen belastet.

Zudem habe sie sexuelle Gewalt erfahren. Allerdings nicht vom Vater, sondern von anderen Männern.Für den Freispruch hatte sich nicht nur der Verteidiger des Mannes, sondern auch der Staatsanwalt ausgesprochen.URL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626941,00.ht

Kommentar des VeV

So sehr es diesem Mann zu gönnen ist, dass er endlich das Gefängnis verlassen darf, so wenig ändert dieses Urteil an der skandalösen Tatsache, dass er vorher verurteilt wurde. Verurteilt aufgrund der Aussage einer einzigen Person. Verurteilt, unschuldig im Gefängnis zu sitzen, gesellschaftlich geächtet, beruflich erledigt und von der eigenen Familie verstossen zu sein.

Denn dies alles sind die Folgen, welche eine solche Anschuldigung mit anschliessender Verurteilung nach sich führen.

Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, wie schnell das Leben eines Menschen zerstört werden kann. Wie sehr, vorallem Männer mit einem Fuss im Gefängnis stehen, auch wenn sie sich überhaupt nichts zu schulden kommen lassen.

In diesem Fall war die Tochter selbst Auslöser der Anschuldigung. Wobei offen bleibt, ob nicht doch eine allfällige Anstiftung der Mutter im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren Ursache gewesen ist.

Dieses Vorgehen erleben wir in unserer Praxis immer wieder, stets resultiert dadurch im parallel laufenden Scheidungsverfahren ein immenser Vorteil für die behauptende Partei, zulasten der beklagten Partei.

Dies ist ein rechtlicher Skandal! Es gilt, dieses Vorgehen schnellstens und auf das Deutlichste zu unterbinden.

Behörden und Gerichte sind hier gefordert, die nötigen Instrumente zu finden, um dem Missbrauch mit dem Missbrauch ein Ende zu setzen.

Hier werden Menschen grundlos zerstört, Verbindungen zwischen Kindern und ihren Vätern mutwillig unterbrochen, Kinder und Väter zu seelischen Krüppel gemacht, alles mit dem Ziel, selbst zu einem Vorteil zu gelangen.
Dieses Verhalten ist absolut abscheulich, nicht nur von den agierenden Elternteilen (meist Mütter) sondern auch von deren Anwälten und Anwältinnen!

Und – es reduziert die Glaubwürdigkeit derjenigen, die wahre Opfer von Missbrauch wurden, die aber in der Masse von Fehlanschuldigungen unter zu gehen drohen.

Damit werden die wirklichen Opfer ein zweites Mal bestraft!