Heute wurde das Communiqué des Aargauer Obegerichtes veröffentlicht.

Schweiz aktuell vom 15. Mai 2007
TeleM1 vom 15. Mai 2007 

Daraus geht klar hervor, dass das Gericht nach wie vor an der Rückführung festhält. Offensichtlich will das Aargauer Obergericht lieber den Buchstaben des Gesetzes durchsetzen, als dem Sinn des ursprünglichen Gesetzgebers.

Das Sorgerecht inne zu haben bedeutet nämlich eigentlich, für das Kind sorgen zu wollen, für das Kind das Beste zu wollen. Eigentlich ist das Sorgerecht ein Recht des Kindes, nicht ein Recht des innehabenden Elternteiles. Es ist nämlich das Recht des Kindes, versorgt und umsorgt zu werden.

Hier wird nun aber ein Mädchen,  zur Sache degradiert, zu einem Rechtsgut welches der Trägerin des Rechtes angeblich zusteht.

Das Aargauer Obergericht wagt es nicht, mutig und unerschrocken zu handeln sondern versteckt sich lieber hinter dem Buchstaben und der Präzendenz.

Deshalb fordern wir das Obergericht nochmals auf, in diesem Fall genauer hin zu sehen.