Wie heute bekannt wurde, hat das Obergericht Aargau bereits am vergangenen Donnerstag versucht, Sandra klammheimlich ausser Landes zu schaffen. Nur dank dem erbitterten Widerstand des 13jährigen Mädchens sei man schlussendlich davon abgekommen.

Schweiz aktuell vom 14. Mai 2007
Tele M1 vom 13. Mai 2007    Tele M1 vom 14. Mai 2007
Aargauer Zeitung vom 13 Mai 2007    Aargauer Zeitung vom 14. Mai 2007  

Das Obergericht stützt sich in seinem heutigen Communiqué auf ein Gutachten des Spitals Winterthur. Dort wurde Sandra attestiert, dass es ihr gut geht und sie nicht suizidal sei.

In einem Bericht von Schweiz Aktuell dementierte jedoch der zuständige Gutachter des Spitals umgehend. Das Gutachten sei zu jener Zeit erstellt worden, als Sandra in der Ostchweizer Pflegefamilie gelebt habe.

Immer deutlicher wird, dass das Obergericht und die zuständigen Behörden aus Rheinfelden sich hoffnungslos verrannt haben und nun mit allen Mitteln versuchen, ihre Fehler zu vertuschen.

Einem Kind über mehrere Tage hinaus den Kontakt zu seinen nächsten Bezugspersonen zu verweigern und es in Isolationshaft zu halten ist unmenschlich und verstösst gegen jegliche Menschenrechte.