"Nicht zuständig" – Dies beschieden Aargauer Behörden einem Vater und seiner Tochter Sandra, als diese sich gegen ihre Rückkehr zur Mutter aussprach.

 

 

 

 

 

Aargauer Oberrichter will
Sandra gegen ihren Willen
zurück nach Brasilien schicken!

SF DRS – Schweiz aktuell vom 10. Mai 2007 und vom 11. Mai 2007 
Tele M1 vom 10. Mai 2007, vom 11. Mai 2007 und vom 12. Mai 2007

Die von ihren Schulkollegen eingerichtete Website

Sandra war Anfangs 2007 in die Schweiz gekommen, zu Besuch bei seinem Vater. Die Mutter des Mädchens war mit ihr nach der Trennung in ihre Heimat Brasilien zurückgekehrt. Dies obwohl das Mädchen in der Schweiz geboren ist und bis zu seinem 11. Lebensjahr auch hier gelebt hat.

Sandra hat mehrfach und deutlich geäussert, nicht zur Mutter zurück kehren zu wollen. Unter anderem sind klare, unmissverständliche Aussagen vorhanden, welche sie gegenüber Heinrich Nufer vom Marie Meierhofer Institut gemacht hat.

Sandra ist 13 Jahre alt, und damit nach eindeutiger Rechtssprechung längstens alt genug, um bezüglich seines Aufenthaltes ein Mitbestimmungsrecht zu haben.

Das Aargauer Obergericht interessiert sich für all diese Fakten anscheinend nicht. Stattdessen lässt es Sandra wie eine Kriminelle von der Strasse weg verhaften durch die Thurgauer Polizei.

Sandra hat die letzten 3 Monate in einer Pflegefamilie im Thurgau gewohnt und ging in Wil zur Schule, in einer Einrichtung des Vereins Tipiti.

Sowohl Tipiti, als auch das Marie Meierhofer Institut sind anerkannte Institutionen, die sich seit Jahren mit den Rechten von Kindern auseinandersetzen.

Für das Aargauer Obergericht gelten diese Fachpersonen jedoch nichts – sie sind, wie ein Oberrichter im Fernsehen ausführt nicht mehr als eine "Parteienäusserung" und darum relativ unwesentlich.

Fazit: Ein 13 jähriges Mädchen flüchtet vor seiner Mutter. Es versteckt sich beim Vater und bittet diesen um Hilfe. Der Vater reagiert, bringt das Mädchen zu Fachleuten und bringt es unter fachliche Obhut. Er tut alles, was notwendig ist, um seiner Tochter zu helfen, ihrem Wunsch nachzukommen.

Und was tut der Aargauische Staat? Er missachtet die Wünsche des Mädchens, er ignoriert die Aussagen von anerkannten Fachleuten, er setzt sich über den offensichtlichen Einsatz des Vaters hinweg und verschanzt sich hinter dürren Aussagen wie "Das Sorgerecht wurde der Mutter zugesprochen" oder "Das Mädchen kann sich gar nicht anwaltlich vertreten lassen, da es noch nicht volljährig ist". Solche juristischen Winkelzüge sind absolut unwürdig.

Der VeV plädiert seit über 10 Jahren für das gemeinsame Sorgerecht. Fälle wie diesen hier gäbe es nicht, wenn Männer und Frauen, Väter und Mütter auch bei Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten könnten.

Wir werden uns für dieses Mädchen einsetzen. Als Aargauer schäme ich mich, in einem Kanton zu wohnen, der in Bezug auf Sorgerecht und Kindeswohl offensichtlich absolut rückständig ist.

{mospagebreak}Heute fand in Rheinfelden eine Demonstration zugunsten von Sandra statt. Rund 100 Personen gingen auf die Strasse und forderten die Aargauer Behörden auf, die Menschenrechte zu beachten und nicht stur auf bisherigen Fehlentscheiden zu beharren.

Als nächstes ist eine Mahnwache geplant. Es ist zu hoffen, dass die Behörden nochmals über die Bücher gehen.