Rund 30 Personen haben an der Kundgebung am 18. Mai in Aarau teilgenommen.

Dies waren wesentlich weniger als erwartet, aber dennoch kein schlechtes Resultat in Anbetracht der kurzfristigen Organisation.

Leider war vom Obergericht niemand bereit, mit uns zu sprechen. Offenbar hat das Obergericht Aargau heute frei, dies obwohl auf seine Veranlassung hin ein unschuldiges Mädchen dadurch noch länger in Isolation leben muss. Es ist schon bedenklich, wie Behördenmitglieder mit Kindern umgehen. Man könnte glatt glauben, dass es ihnen völlig egal ist, was mit Sandra geschieht.

Wir jedenfalls bleiben an der Sache dran.

Medienberichte zur Kundgebung:
Radio Argovia Mittagsinfo
Tele M1 Aktuell        
SF1 Schweiz Aktuell

Die Aargauer Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 19. Mai 2007 wie folgt:
© Aargauer Zeitung / MLZ; 19.05.2007; Seite 24

Protest gegen Rückführung vor Obergericht

Aarau «Mahnwache» im Sorgerechtsstreit um 13-jährige «Sandra»
Rund zwei Dutzend Frauen, Männer und Kinder haben gestern vor dem Aargauer Obergericht gegen die Ausschaffung eines 13-jährigen Mädchens aus dem Fricktal demons- triert. Das Kind soll gegen seinen Willen zur Mutter nach Brasilien zurückgeführt werden.

"Sandra" (fiktiver Name des Kindes) soll hier bleiben», forderten die Teilnehmenden auf Transparenten. Organisiert worden war die «Mahnwache» vor dem Gerichtsgebäude in Aarau von der Region Aargau des Vereins «verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter» (vev). Unterstützt wurde er von verschiedenen Kinderschutzorganisationen. Der Wille des Kindes und sein Wohl dürften von den Gerichten nicht ignoriert werden, sagte vev-Präsident Oliver Hunziker. Eine 13-Jährige, die 11 Jahre ihres Lebens in der Schweiz verbracht habe, könne sehr wohl selbst entscheiden, wo sie leben und in welchem sozialen Umfeld sie aufwachsen wolle. Den Behörden warf Hunziker vor, das Mädchen wie eine «Schwerverbrecherin» zu behandeln. Die Einschliessung in ein Heim sei nach Einschätzung von Experten «sehr belastend für das Mädchen».

Die Vormundschaftskammer des Obergerichtes wurde aufgefordert, einen Entscheid zum Wohle des Kindes zu fällen. Es bestehe genügend Handlungsspielraum. (sda)