Beobachter 16/07 Text: Dominique Strebel, Bild: Renate Wernli
Das Zürcher Migrationsamt hat entschieden, dass Sonia Idemudia vorläufig in der Schweiz bleiben darf. Das Wiedererwägungsgesuch wurde aber abgelehnt. Nun liegt die Hoffnung auf dem Regierungsrat.
Die zwölfjährige Sonia Idemudia hätte Ende Juli nach Nigeria ausgeschafft werden sollen – weg von ihrem Schweizer Vater, zurück zu ihren hochbetagten Grosseltern (siehe Artikel zum Thema «Ausschaffung: ‹Sonia soll hier bleiben dürfen›»). Nach dem Bericht des Beobachters entschied das Zürcher Migrationsamt, sie dürfe bis Ende September beim Vater bleiben. In Aussicht gestellt wurde auch eine Verlängerung des Aufenthalts bis zum Entscheid des Regierungsrats über den Rekurs.
In der Sache selbst läuft es für Sonia aber nicht gut. Gerade mal vier Tage nach Eingang lehnte der zuständige Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein ein Wiedererwägungsgesuch ab. «Das ist sehr enttäuschend», sagt Sonias Anwalt Marc Spescha. «Offenbar hat Hollenstein entschieden, ohne sich ernsthaft mit den Argumenten auseinanderzusetzen.» Nun liegt die Hoffnung auf dem Gesamtregierungsrat – er könnte doch noch für das Mädchen entscheiden. |