Beobachter 16/07  Text: Dominique Strebel, Bild: Renate Wernli
Das Zürcher Migrationsamt hat entschieden, dass Sonia Idemudia vorläufig in der Schweiz bleiben darf. Das Wiedererwägungsgesuch wurde aber abgelehnt. Nun liegt die Hoffnung auf dem Regierungsrat.

Die zwölfjährige Sonia Idemudia hätte Ende Juli nach Nigeria ausgeschafft werden sollen – weg von ihrem Schweizer Vater, zurück zu ihren hochbetagten Grosseltern (siehe Artikel zum Thema «Ausschaffung: ‹Sonia soll hier bleiben dürfen›»). Nach dem Bericht des Beobachters entschied das Zürcher Migrationsamt, sie dürfe bis Ende September beim Vater bleiben. In Aussicht gestellt wurde auch eine Verlängerung des Aufenthalts bis zum Entscheid des Regierungsrats über den Rekurs.

Ihre Klassenkameraden lassen Sonia nicht hängen: «Wir kämpfen für sie.»

In der Sache selbst läuft es für Sonia aber nicht gut. Gerade mal vier Tage nach Eingang lehnte der zuständige Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein ein Wiedererwägungsgesuch ab. «Das ist sehr enttäuschend», sagt Sonias Anwalt Marc Spescha. «Offenbar hat Hollenstein entschieden, ohne sich ernsthaft mit den Argumenten auseinanderzusetzen.» Nun liegt die Hoffnung auf dem Gesamtregierungsrat – er könnte doch noch für das Mädchen entscheiden.

Das Schicksal von Sonia löste Mitgefühl und Empörung aus. Ihre Mitschüler und Lehrer sowie der schulpsychologische Dienst schrieben an den Regierungsrat und baten um einen günstigen Entscheid für die Zwölfjährige, die bestens integriert ist. «Ich bitte Sie, lassen Sie sie doch in der Schweiz leben, wie ihre kleinen Geschwister.» Und: «Wir lassen sie nicht einfach so gehen. Wir kämpfen für sie», schrieben ihre Mitschüler. Ihre ehemalige Lehrerin Daniela Strohmeier fragt: «Was für ein Exempel soll hier statuiert werden? Wie kann eine scharfe Migrationspolitik über das Kindswohl gestellt werden?»