Ab dem 01. Juli 2007 sind Opfer von Gewalt besser geschützt. Der Bundesrat hat die neuen Bestimmungen im ZGB auf diesen Termin in Kraft gesetzt. Neu gilt der Grundsatz «Wer schlägt, geht». Damit können Gerichte künftig zum Schutz des Opfers eine gewalttätige Person anweisen, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und für eine bestimmte Zeit nicht mehr zu betreten.

Michael Handel von der Organisation kinderohnerechte.ch schildert eine ganz andere Realität

Lesen Sie hier von einem Fall, welcher diesen Grundsatz auf den Kopf zu stellen scheint.