Kinder brauchen schnellere Verfahren und verbindliche Lösungen

Im Rahmen eines Roundtables des Bundesamtes für Justiz brachte GeCoBi die Erfahrungen aus der praktischen Beratungsarbeit des VeV Schweiz in die Diskussion über die Weiterentwicklung des Familienrechts ein. Im Zentrum standen einfachere und schnellere Verfahren, eine stärkere Stellung der Kinder und die Frage, wie Gerichte Eltern bei der Konfliktlösung besser unterstützen können.

Familienverfahren müssen die Zukunft gestalten

Die geplante umfassende Überarbeitung des Familienrechts wird von GeCoBi und VeV Schweiz ausdrücklich begrüsst. Besonders erfreulich ist, dass der Bericht des Bundesrates die elterliche Verantwortung als zentrales Element hervorhebt.

Denn die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet nicht nur Rechte, sondern vor allem Verantwortung – auch nach einer Trennung.

In seinem Beitrag am Roundtable betonte Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi und VeV Schweiz, dass Familienverfahren grundlegend anders betrachtet werden müssen als gewöhnliche Rechtsstreitigkeiten.

Während es in vielen Gerichtsverfahren darum geht, vergangene Ereignisse rechtlich zu beurteilen, müssen familienrechtliche Verfahren vor allem eines leisten: tragfähige Lösungen für die Zukunft der Kinder schaffen.

Langwierige Auseinandersetzungen, umfangreiche juristische Schriftsätze und wiederholte Fristverlängerungen können bestehende Konflikte zusätzlich verschärfen. Sie erschweren damit genau jene Zusammenarbeit, auf die Kinder nach einer Trennung ihrer Eltern angewiesen sind.

Zeit ist ein entscheidender Faktor

Eine der wichtigsten Forderungen betrifft deshalb die Beschleunigung der Verfahren.

Eine rasche erste Anhörung, weniger formelle Hürden und ein konsequentes Vorantreiben des Verfahrens können dazu beitragen, dass Konflikte nicht über Monate oder Jahre eskalieren.

Dabei geht es nicht allein um die direkten Kosten eines Gerichtsverfahrens. Langwierige und belastende Trennungen können auch erhebliche Folgekosten verursachen – etwa durch gesundheitliche Probleme, therapeutischen Unterstützungsbedarf oder Arbeitsausfälle.

Schnellere und lösungsorientierte Verfahren können deshalb sowohl den betroffenen Familien als auch der Gesellschaft zugutekommen.

Kinder müssen im Verfahren eine stärkere Stimme erhalten

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Stellung der Kinder in familienrechtlichen Verfahren.

Ob Unterhalt, Betreuung oder elterliche Sorge: Die Entscheidungen betreffen unmittelbar das Leben und die Zukunft der Kinder. Trotzdem stehen im Verfahren häufig vor allem die Positionen und Anträge der Eltern im Vordergrund.

GeCoBi fordert deshalb eine deutlichere und stärkere verfahrensrechtliche Stellung der Kinder.

Dabei muss auch kritisch geprüft werden, ob ein Elternteil die Interessen des Kindes in einem Verfahren gegen den anderen Elternteil angemessen vertreten kann.

Das Kindeswohl darf nicht lediglich ein abstrakter rechtlicher Grundsatz bleiben. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder müssen im Verfahren tatsächlich zur Geltung kommen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit statt Zuständigkeitswirrwarr

Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten häufig besser sind als ihre tatsächliche Anwendung.

Ein wesentliches Problem liegt in den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen. Je nach Wohnort, Zivilstand oder zuständiger Behörde können Familien mit sehr unterschiedlichen Verfahren konfrontiert werden.

GeCoBi setzt sich deshalb für einheitlichere Zuständigkeiten und eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit ein.

Familiengerichte, wie sie beispielsweise im Kanton Aargau bestehen, zeigen mögliche Vorteile eines integrierten Ansatzes. Eltern sollen möglichst nicht zwischen verschiedenen Gerichten und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hin- und hergeschickt werden.

Ebenso wichtig sind die Aus- und Weiterbildung der beteiligten Fachpersonen sowie ein besserer Austausch zwischen juristischen, psychologischen und sozialen Disziplinen.

Von freiwilligen Angeboten zu verbindlicher Konfliktlösung

Besonders deutlich fiel die Forderung nach mehr Verbindlichkeit aus.

Die Reformvorschläge sehen verschiedene Möglichkeiten vor, Eltern bei der Deeskalation und Konfliktlösung zu unterstützen. Nach Auffassung von GeCoBi gehen diese Ansätze jedoch noch nicht weit genug.

Wenn Gerichte lediglich die Möglichkeit erhalten, geeignete Massnahmen anzuordnen, besteht die Gefahr, dass deren Anwendung weiterhin stark von einzelnen Personen und Behörden abhängt.

GeCoBi fordert deshalb, dass geeignete Konfliktlösungsinstrumente nicht nur zur Verfügung stehen, sondern bei entsprechenden Voraussetzungen auch konsequent eingesetzt werden.

Dazu gehört auch, dass gerichtliche Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden. Denn Regelungen, die folgenlos missachtet werden können, schaffen weder Rechtssicherheit noch stabile Verhältnisse für die betroffenen Kinder.

Eltern brauchen Orientierung – Kinder brauchen Lösungen

Trennung und Scheidung bringen Eltern häufig in eine emotionale Ausnahmesituation. Gerade dann benötigen sie Orientierung, klare Abläufe und Unterstützung bei der Suche nach tragfähigen Vereinbarungen.

Die Aufgabe der Justiz sollte sich deshalb nicht darauf beschränken, zwischen gegensätzlichen Positionen zu entscheiden. Sie sollte Eltern auch dabei unterstützen, ihre gemeinsame Verantwortung wieder wahrnehmen zu können.

Die zentrale Botschaft des Beitrags am Roundtable: Familienrechtliche Verfahren müssen schneller, kooperativer und verbindlicher werden. Nicht der Streit der Eltern, sondern die Zukunft der Kinder muss im Mittelpunkt stehen.

Der Beitrag basiert auf dem Referat von Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi und VeV Schweiz, anlässlich eines Roundtables zur Weiterentwicklung des Familienrechts am 20. Mai 2026. Er gibt die Positionen der beiden Organisationen zum damaligen Reformbericht wieder.