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	<title>Missbrauch Archive - Verein für elterliche Verantwortung</title>
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	<description>Kinder brauchen beide Eltern</description>
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	<title>Missbrauch Archive - Verein für elterliche Verantwortung</title>
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		<title>10 vor 10: Lügen im Scheidungskampf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 21:45:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einer zweiteiligen Serie befasst sich 10 vor 10 mit einem enorm wichtigen Thema, dem Missbrauch des Missbrauchsvorwurfes. Immer h&#228;ufiger&#160;werden V&#228;ter im Rahmen von Trennung oder Scheidung mit dem Vorwurf [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vev.ch/10-vor-10-luegen-im-scheidungskampf/">10 vor 10: Lügen im Scheidungskampf</a> erschien zuerst auf <a href="https://vev.ch">Verein für elterliche Verantwortung</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p> In einer zweiteiligen Serie befasst sich 10 vor 10 mit einem enorm wichtigen Thema, dem Missbrauch des Missbrauchsvorwurfes.  </p>
<p>  <span id="more-709"></span> </p>
<p> <span style="font-size: 10pt"><span>Immer h&auml;ufiger&nbsp;werden V&auml;ter im Rahmen von Trennung oder Scheidung mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ihrer Kinder konfrontiert.&nbsp;Schlimm genug, wenn solche&nbsp;Dinge geschehen, aber genauso schlimm, wenn ein solcher Vorwurf v&ouml;llig unberechtigt erhoben wird. Dieses Tabu bricht 10 vor 10 mit einer Reportage einer&nbsp;jungen Frau, welche berichtet, wie es ihr als M&auml;dchen ergangen ist. Unbedingt sehenswert!&nbsp;<br /> </span><span><a target="_blank" href="http://www.videoportal.sf.tv/video?id=f22b96e2-5645-478f-9462-5b2935024423;DCSext.zugang=videoportal_sendungsuebersicht" rel="noopener">Link zum Teil 1 vom Dienstag 3. August 2010</a></span></span>  </p>
<p> <span style="font-size: 10pt">Im zweiten Teil kommen eine Richterin, ein Anwalt sowie die Leiterin&nbsp;einer Frauenberatungsstelle zu Wort. <br /> </span><span style="font-size: 10pt"><a target="_blank" href="http://www.videoportal.sf.tv/video?id=dc929a9f-e075-4e4b-b383-0f7181936859;DCSext.zugang=videoportal_sendungsuebersicht" rel="noopener">Link zum Teil 2&nbsp;vom Mittwoch 4. August 2010</a></span>  </p>
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		<title>Der Missbrauch mit dem Missbrauch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 13:58:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nicole Althaus im Tagesanzeiger vom 29. Oktober 2009 Stellen Sie sich folgendes vor: Sie sind in den Ferien, irgendwo an einem h&#252;bschen See haben Sie ein Haus mit einer befreundeten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vev.ch/der-missbrauch-mit-dem-missbrauch/">Der Missbrauch mit dem Missbrauch</a> erschien zuerst auf <a href="https://vev.ch">Verein für elterliche Verantwortung</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nicole Althaus im Tagesanzeiger vom 29. Oktober 2009</p>
<p> <span id="more-598"></span> </p>
<p>Stellen Sie sich folgendes vor: Sie sind in den Ferien, irgendwo an einem h&uuml;bschen See haben Sie ein Haus mit einer befreundeten Familie gemietet, Sie geniessen die letzten warmen Tage des Jahres, streifen mit den Kindern durch den Herbstwald, Sie machen Feuer und Fotos, darunter auch eins im Badezimmer, das die Kinder zeigt, wie sie nackt und ausgelassen in der Wanne spielen. Nach der Heimkehr bringen Sie ihren Memory-Stick in ein Fotogesch&auml;ft und lassen ausgew&auml;hlte Bilder auf Fotopapier drucken. Ein paar Stunden sp&auml;ter klingelt die Polizei, nimmt Sie fest und klagt Sie des sexuellen Missbrauchs an.</p>
<div class="entry">
<p>Genau das ist Lisa und Anthony Demaree aus Arizona letztes Jahr passiert. Sie wurden in der Folge freigesprochen, durften aber w&auml;hrend der staatlichen Untersuchung des <strong>Missbrauchsvorwurfs</strong> ihre Kinder nicht sehen. Letzten Monat haben sie <a href="http://news.aol.com/article/walmart-demaree-kids-bath-photos-lawsuit/675644" target="_blank" rel="noopener">Klage</a> erhoben, gegen das Gesch&auml;ft, das sie wegen der sogenannt pornografischen Fotos in Verlegenheit gebracht hatte.</p>
<p>Bevor jetzt die Anti-Amerika-Fraktion&nbsp; sich wieder &uuml;ber die unsittlichen Sittenvorstellungen der USA lustig macht und das Geschehene als abstruse Verirrung einer notorischen Kl&auml;gernation abkanzelt, m&ouml;chte ich Ihnen die Geschichte eines Schweizer Vaters erz&auml;hlen, der unter anderem wegen Badewannenfotos&nbsp; seine heute 9-j&auml;hrige Tochter w&auml;hrend zweier Jahre nur noch in Begleitung sehen durfte.&nbsp; Eingebrockt hat ihm der Missbrauchvorwurf nicht ein Fotogesch&auml;ft sondern seine Frau. Kennengelernt habe ich den Vater, einen Programmierer, bei der Recherche zu einer Geschichte &uuml;ber das geteilte Sorgerecht. Seine Frau hatte den Verdacht auf Kindsmissbrauch vorgebracht, als sie sich bei den Unterhaltszahlungen nicht einigen konnten. Zwar &uuml;berzeugten die Beweise den Richter nicht, aber <strong>Missbrauch ist ein Offizialdelikt</strong>, die Beh&ouml;rde muss eine Untersuchung einleiten. Sie gab ein Gutachten bei einem Kinderpsychologen in Auftrag, befragte das Umfeld des Vaters, schr&auml;nkte sein Besuchsrecht ein und stellte es unter Begleitung. Heute sieht der Vater seine Tochter wieder regelm&auml;ssig jedes zweite Wochenende und einzelne Ferienwochen, s&auml;mtliche Vorw&uuml;rfe wurden entkr&auml;ftet &#8211;&nbsp; aber der Verdacht, der blieb an ihm kleben. Bis heute.</p>
<p>Ein solcher Missbrauch des Missbrauchs ist leider kein Einzelfall. Vor ein paar Jahren noch sprachen Z&uuml;rcher Anwaltskreise von einer Zunahme des Vorwurfs in Scheidungsverfahren von 40 Prozent seit 1995. Seither ist der Umgang der Beh&ouml;rden vor allem in St&auml;dten und Agglomeration mit dem Missbrauchsvorwurf professionalisiert worden und der gef&auml;hrliche Trend r&uuml;ckl&auml;ufig, wie meine gestrige Recherche ergab. Aber er kommt immer noch vor. Denn der Missbrauchsvorwurf ist erbarmungslos effizient. Er stellt die V&auml;ter f&uuml;r l&auml;ngere Zeit auf Eis. Und er <strong>beeinflusst die Scheidungsverfahren</strong>. Die einzige <a href="http://www.mann-als-opfer.com/downloads/falschermissbrauchsvorwurf.pdf" target="_blank" rel="noopener">Studie</a> in diesem Bereich stammt aus Deutschland und ist leider bereits zehn Jahre alt. Aber deren Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Laut ihr sind 42 Prozent aller Missbrauchsvorw&uuml;rfe in Sorgerechts- oder Umgangssf&auml;llen &auml;usserst vage, 92 Prozent stellen sich als unbegr&uuml;ndet heraus, sie beeinflussen aber in 42 Prozent aller untersuchten F&auml;lle die Richter.</p>
<p>Die Sensibilisierung der Gesellschaft f&uuml;r Kindsmissbrauch und P&auml;dophilie ist wichtig und richtig. Aber die&nbsp; Kehrseite davon ist offenbar eine Tendenz, hinter jeder Ecke einen b&ouml;sen P&auml;dophilen zu vermuten. Das ist fatal. Nicht nur f&uuml;r betroffene Scheidungsv&auml;ter oder Lehrer, sondern auch f&uuml;r tats&auml;chliche Missbrauchsopfer. Und hat <strong>Folgen f&uuml;r alle V&auml;ter</strong>. Denn wer mit der Angst leben muss, seine Beziehung zu den eigenen Kindern, k&ouml;nnte eines Tages von Polizei, Psychologen und Richtern seziert werden, lebt in st&auml;ndiger Selbstzensur. So jedenfalls schilderte mir ein befreundeter Vater seinen K&ouml;rperkontakt zu seinem Dreik&auml;sehoch. <strong>Ein Bad mit dem Kind? Ist ihm zu gef&auml;hrlich</strong>. Seit er von der Mutter getrennt lebt, steigt er, wenn &uuml;berhaupt, nur noch in der Badehose mit dem T&ouml;chterchen in die Wanne.&nbsp; Ein anderer Vater gestand, dass er jeweils seine Freundin rufe, wenn das T&ouml;chterchen im Windelbereich wund sei und eingecremt werden m&uuml;sse.</p>
<p>Sind wir vor lauter Sensibilisierung paranoid geworden?</p>
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</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://vev.ch/der-missbrauch-mit-dem-missbrauch/">Der Missbrauch mit dem Missbrauch</a> erschien zuerst auf <a href="https://vev.ch">Verein für elterliche Verantwortung</a>.</p>
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		<title>19 Monate unschuldig in Haft – wegen Tochter</title>
		<link>https://vev.ch/19-monate-unschuldig-in-haft-wegen-tochter/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2009 13:37:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Tages-Anzeiger vom 2. Juni 2009. Von Thomas Hasler Jahrelang soll ein Vater seine Tochter misshandelt und sexuell missbraucht haben. Dann widerruft sie alle Vorw&#252;rfe. Doch seine Existenz ist zerst&#246;rt. Jetzt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Tages-Anzeiger vom 2. Juni 2009. Von Thomas Hasler</p>
<p>Jahrelang soll ein Vater seine Tochter misshandelt und sexuell missbraucht haben. Dann widerruft sie alle Vorw&uuml;rfe. Doch seine Existenz ist zerst&ouml;rt. Jetzt droht der jungen Frau eine Verurteilung.</p>
<p> <span id="more-5691"></span> </p>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top">
<p>Warum erhebt ein 15-j&auml;hriges M&auml;dchen die wohl schwersten Vorw&uuml;rfe, die man gegen den eigenen Vater erheben kann? Die Frage muss offen bleiben. Denn der Blick in die Akten bleibt verwehrt. Und warum dann der Widerruf aus heiterem Himmel? Auch diese Frage bleibt offen. Denn der Prozess gegen den Vater im vergangenen Sommer war &ndash; aus nicht mehr rekonstruierbaren Gr&uuml;nden &ndash; erst gar nicht auf der Gerichtsliste aufgef&uuml;hrt, welche die Gerichtsreporter erhalten.</p>
<p>Der heute 43-j&auml;hrige Vater war am 29. M&auml;rz 2007 verhaftet worden. Seine Tochter &ndash; bei Verwandten aufgewachsen und von den Eltern erst im M&auml;rz 2000 in die Schweiz geholt &ndash; hatte behauptet, sie sei ab April 2000 von ihrem Vater wiederholt vergewaltigt, sexuell gen&ouml;tigt und in sexuelle Handlungen einbezogen worden. In den folgenden sechseinhalb Jahren sei sie auch mehrmals pro Woche meistens aus nichtigem Anlass und teilweise w&auml;hrend Stunden wahlweise mit F&auml;usten, H&auml;nden, G&uuml;rtel, Baseballschl&auml;ger, Kochkelle, Hausschuhen geschlagen, an den Haaren gerissen, ihr Kopf gegen die Wand geschleudert und mit Fusstritten traktiert worden. In den Unterlagen ist auch von Verbrennungen am Bauch die Rede.</p>
<p><strong>Trotz Widerruf weiterhin in Haft</strong></p>
<p>14 Monate nach der Verhaftung, am 11. Juni 2008, sollte dieser &auml;usserst gravierende Fall von h&auml;uslicher Gewalt vor Gericht verhandelt werden. Unangek&uuml;ndigt erschien auch die Tochter zum Prozess. Und noch ehe dieser richtig angefangen hatte, war er auch bereits wieder zu Ende. Aus heiterem Himmel widerrief die Sch&uuml;lerin im Saal alle ihre Aussagen. An eine Verurteilung war nicht mehr zu denken. </p>
<p>Aber auch ein Freispruch kam nicht in Frage. Denn die zentrale Frage war noch nicht beantwortet: Wann hatte das M&auml;dchen gelogen? Als sie die Anschuldigungen erhob oder als sie die Vorw&uuml;rfe zur&uuml;ckzog? Solange das nicht gekl&auml;rt war, konnte der Vater auch nicht aus der Untersuchungshaft entlassen werden.</p>
<p><strong>&laquo;Sehr differenzierte&raquo; Gutachten</strong></p>
<p>Staatsanwalt Markus Oertle befragte noch einmal die Tochter und mehrere Zeugen. Und er gab ein Glaubhaftigkeitsgutachten in Auftrag. Es sollte kl&auml;ren, ob die Angaben des M&auml;dchens in der Strafuntersuchung glaubhaft waren. Schliesslich lag das gut 100-seitige, laut Oertle &laquo;sehr differenzierte&raquo; Gutachten vor. Es best&auml;tigte die schlimmsten Bef&uuml;rchtungen: Die Schilderungen der Sexualdelikte enthielten starke &Uuml;bertreibungssignale &ndash; was die Glaubhaftigkeit der Aussagen stark einschr&auml;nkte. </p>
<p>Gleiches galt f&uuml;r die angeblich stundenlangen k&ouml;rperlichen Misshandlungen. Auch die Aussagen zu diversen Schl&auml;gen mit Gegenst&auml;nden bezeichnete die Gutachterin als lebensfremd, nicht nachvollziehbar, oder in der geschilderten H&auml;ufigkeit und Regelm&auml;ssigkeit als &uuml;bertrieben.</p>
<p>Am 3. November 2008, 19 Monate nach seiner Verhaftung, wurde der Vater aus der U-Haft entlassen. Anfang Januar 2009 sistierte Oertle einen grossen Teil des Strafverfahrens. Gleichzeitig verfasste er eine neue Anklageschrift. Sie enthielt noch diverse K&ouml;rperstrafen, deren Schilderung durch das M&auml;dchen laut Gutachten einen &laquo;realen Erlebnishintergrund&raquo; hatte.</p>
<p><strong>Vater zahlte Tochter 1000 Franken Genugtuung</strong></p>
<p>Der Vater hatte nicht bestritten, seine Tochter wiederholt geohrfeigt oder an den Haaren gerissen zu haben. Deswegen war der Fall &uuml;berhaupt &ouml;ffentlich geworden: Ende Oktober 2006 war das M&auml;dchen in der Schule zusammengebrochen und ins Triemlispital gebracht worden. Schwellungen an Kinn und Unterarm, Bluterguss am Ges&auml;ss und kleinere Verletzungen an der Lippe wurden festgestellt. Wegen einfacher K&ouml;rperverletzung und mehrfacher T&auml;tlichkeiten wurde der Mann vom Bezirksgericht k&uuml;rzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken (90 Tagess&auml;tze zu 30&nbsp;Franken) verurteilt. Zudem muss der Vater der Tochter 1000 Franken Genugtuung zahlen.</p>
<p>F&uuml;r die Tochter, heute knapp 18-j&auml;hrig, die in den letzten Jahren in diversen sozialp&auml;dagogischen Einrichtungen lebte, k&ouml;nnte die ganze Angelegenheit einiges teurer zu stehen kommen. Der 43-J&auml;hrige hat wegen der langen Untersuchungshaft seine Stelle als orthop&auml;discher Schuhmacher mit einem Monatseinkommen von etwa 8000 Franken verloren. Die unrechtm&auml;ssig erlittene Haft muss ihm entsch&auml;digt werden. Er hat &ndash; ohne Familie &ndash; die Schweiz verlassen, lebt von seiner Pensionskasse und ist ohne Aussicht auf Arbeit, kurz: Er hat seine ganze Existenz verloren.</p>
<p><strong>Teure Rechnung f&uuml;r das M&auml;dchen?</strong></p>
<p>Nach Angaben seines Verteidigers werden Entsch&auml;digungs- und Genugtuungsanspr&uuml;che sicher in sechsstelliger H&ouml;he geltend gemacht werden. Dar&uuml;ber entscheiden wird die Staatsanwaltschaft. Wird das alles die Tochter bezahlen m&uuml;ssen? Laut Strafprozessordnung k&ouml;nnen die Kosten &laquo;dem Verzeiger ganz oder teilweise &uuml;berbunden (werden), wenn er seine Anzeige in verwerflicher oder leichtfertiger Weise erstattet hat&raquo;. Bereits angelaufen ist ein Strafverfahren gegen die Tochter bei der Jugendanwaltschaft. Tatvorwurf: falsche Anschuldigung und Irref&uuml;hrung der Rechtspflege. <span class="idcode">(Tages-Anzeiger)</span></p>
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<td>&nbsp;</td>
<td valign="top">
<p><strong>Kommentar des VeV</strong></p>
<p>Es ist nur wenige Tage her, dass wir einen solchen Fall aus Deutschland hier publiziert haben.</p>
<p>Und schon folgt der n&auml;chste Fall &#8211; diesmal aus der Schweiz.</p>
<p>Die Hysterie welche heute rund um das&nbsp;Thema Missbrauch herrscht, f&uuml;hrt zu unhaltbaren&nbsp;Zust&auml;nden. Je l&auml;nger je mehr werden Missbrauchs- und Gewaltvorw&uuml;rfe zum Joker in jedem beliebigen Rechtsstreit. Ob im&nbsp;Arbeitsrecht, Eherecht, Scheidungsrecht, Familienrecht, oder wo auch immer, stets wenn eine Frau&nbsp;den&nbsp;Vorwurf des Missbrauchs oder der Gewaltanwendung erhebt, wird aus einem&nbsp;vorher fairen Verfahren rasch ein relativ undurchschaubares Gl&uuml;cksspiel. Zumindest f&uuml;r den betroffenen Mann, denn der kann sich in den allermeisten F&auml;llen&nbsp;kaum gegen die herrschende, gesellschaftliche Vorverurteilung wehren, sondern steht diesen, oft frei erfundenen Vorw&uuml;rfen hilflos gegen&uuml;ber.&nbsp;Solange unsere Gesellschaft an das Bild vom m&auml;nnlichen T&auml;ter und dem weiblichen Opfer glaubt, solange werden gewisse Frauen, respektive deren&nbsp;clevere Rechtsvertreterinnen diese Waffe benutzen.</p>
<p>&Uuml;ber all dem Leid welches dem betroffenen Mann angetan wurde, geht ausserdem leicht vergessen, welch verheerende Folgen diese Haltung f&uuml;r die wahren Opfer von Missbrauch hat. </p>
<p>Sie laufen n&auml;mlich Gefahr, immer unglaubw&uuml;rdiger zu werden, da der Missbrauch mit dem Missbrauch mittlerweile dermassen zugenommen hat, dass die echten Opfer darin beinahe untergehen. </p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass die Gesellschaft bald vern&uuml;nftiger wird und lernt, dass Gewalt und Missbrauch menschliche Schw&auml;chen sind, und nicht etwa bloss m&auml;nnliche Fehler!</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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			</item>
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		<title>Vater saß zwei Jahre lang unschuldig in Haft</title>
		<link>https://vev.ch/vater-sass-zwei-jahre-lang-unschuldig-in-haft/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2009 12:55:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Spiegel &#8211; 26. Mai 2009 ANGEBLICHER MISSBRAUCH Sp&#228;te Genugtuung: Nach zwei Jahren hinter Gittern ist ein 55-J&#228;hriger jetzt vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter freigesprochen worden. Das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vev.ch/vater-sass-zwei-jahre-lang-unschuldig-in-haft/">Vater saß zwei Jahre lang unschuldig in Haft</a> erschien zuerst auf <a href="https://vev.ch">Verein für elterliche Verantwortung</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Spiegel &#8211; 26. Mai 2009 </p>
<p><strong>ANGEBLICHER MISSBRAUCH <br /></strong>Sp&auml;te Genugtuung: Nach zwei Jahren hinter Gittern ist ein 55-J&auml;hriger jetzt vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter freigesprochen worden. Das M&auml;dchen habe die Anschuldigungen erfunden, hie&szlig; es. Jetzt wird der Vater entsch&auml;digt &#8211; mit elf Euro pro <span class="GramE">abgesessenem</span> Hafttag.</p>
<p> <span id="more-555"></span> </p>
<table border="0">
<tbody>
<tr valign="top">
<td>
<p>Nun revidierte die junge Frau ihre Aussage. Sie habe den Vater belastet, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht bei ihm verbringen wollte. </p>
<p>Den sexuellen Missbrauch habe es nie gegeben. Das Gericht hob deshalb das Urteil aus der ersten Instanz auf. </p>
<p>Der schwache Trost: F&uuml;r die zwei bereits abgesessenen Haft sprach das Gericht dem 55-J&auml;hrigen elf Euro pro Tag Entsch&auml;digung zu &#8211; etwas mehr als 8000 Euro.</p>
<p>Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte in den Verfahren unter anderem einen Psychologen befragt, der sich auf Aussagen von Zeugen und Opfern spezialisiert hat. </p>
<p>Erfundene Straftaten und Vorw&uuml;rfe, die haltlos seien, gebe es immer wieder, sagte er. Oft seien psychische Probleme die Ursache. Im konkreten Fall habe die Scheidung der Eltern das M&auml;dchen belastet. </p>
<p>Zudem habe sie sexuelle Gewalt erfahren. Allerdings nicht vom Vater, sondern von anderen M&auml;nnern.F&uuml;r den Freispruch hatte sich nicht nur der Verteidiger des Mannes, sondern auch der Staatsanwalt ausgesprochen.URL: <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626941,00.html"><font color="#0000ff">http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626941,00.ht</font></a></p>
</td>
<td style="color: #ff9900; font-weight: bold">
<h4 style="color: #ff9900; font-weight: bolder">Kommentar des VeV</h4>
<p>So sehr es diesem Mann zu g&ouml;nnen ist, dass er endlich das Gef&auml;ngnis verlassen darf, so wenig &auml;ndert dieses Urteil an der skandal&ouml;sen Tatsache, dass er vorher verurteilt wurde. Verurteilt aufgrund der Aussage einer einzigen Person. Verurteilt, unschuldig im Gef&auml;ngnis zu sitzen, gesellschaftlich ge&auml;chtet,&nbsp;beruflich erledigt und&nbsp;von der eigenen Familie verstossen zu sein.</p>
<p>Denn dies alles sind die Folgen, welche eine solche Anschuldigung mit anschliessender Verurteilung nach sich f&uuml;hren.</p>
<p>Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, wie schnell das Leben eines Menschen zerst&ouml;rt werden kann. Wie sehr, vorallem M&auml;nner mit einem Fuss im Gef&auml;ngnis stehen, auch wenn sie sich &uuml;berhaupt nichts zu schulden kommen lassen.</p>
<p>In diesem Fall war die Tochter selbst Ausl&ouml;ser der Anschuldigung. Wobei offen bleibt, ob nicht doch eine allf&auml;llige Anstiftung der Mutter im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren Ursache gewesen ist.</p>
<p>Dieses Vorgehen erleben wir in unserer Praxis immer wieder, stets&nbsp;resultiert dadurch im parallel laufenden Scheidungsverfahren ein immenser Vorteil f&uuml;r die behauptende Partei, zulasten der beklagten Partei.</p>
<p>Dies ist ein rechtlicher Skandal! Es gilt, dieses Vorgehen schnellstens und auf das Deutlichste zu unterbinden. </p>
<p>Beh&ouml;rden und Gerichte sind hier gefordert, die n&ouml;tigen Instrumente zu finden, um dem Missbrauch mit dem Missbrauch ein Ende zu setzen. </p>
<p>Hier werden Menschen grundlos zerst&ouml;rt, Verbindungen zwischen Kindern und ihren V&auml;tern mutwillig unterbrochen, Kinder und V&auml;ter zu seelischen Kr&uuml;ppel gemacht, alles mit dem Ziel, selbst zu einem Vorteil zu gelangen. <br />Dieses Verhalten ist absolut abscheulich, nicht nur von den agierenden Elternteilen (meist M&uuml;tter) sondern auch von deren Anw&auml;lten und Anw&auml;ltinnen!</p>
<p>Und &#8211; es reduziert die Glaubw&uuml;rdigkeit derjenigen, die wahre Opfer von Missbrauch wurden, die aber in der Masse von Fehlanschuldigungen unter zu gehen drohen. </p>
<p>Damit werden die wirklichen Opfer ein zweites Mal bestraft!</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Der Beitrag <a href="https://vev.ch/vater-sass-zwei-jahre-lang-unschuldig-in-haft/">Vater saß zwei Jahre lang unschuldig in Haft</a> erschien zuerst auf <a href="https://vev.ch">Verein für elterliche Verantwortung</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Missbrauchter Missbrauch</title>
		<link>https://vev.ch/missbrauchter-missbrauch/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Feb 2006 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; FACTS 03/2006, 19. Januar 2006,&#160;&#160;Ruth Br&#252;derlin, Mitarbeit: Thomas Buomberger Im Kampf ums Sorgerecht beschuldigt eine wachsende Zahl von Frauen ihre Partner, sich an ihren Kindern vergangen zu haben. Egal, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" width="100%">
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<td class="liniemo" colspan="2">&nbsp;</td>
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<td class="font12ztqu" width="100%" valign="top">
<p><a href="http://www.facts.ch/" target="_blank" rel="noopener">FACTS 03/2006</a>, 19. Januar 2006,&nbsp;&nbsp;Ruth Br&uuml;derlin, Mitarbeit: Thomas Buomberger</p>
<p><strong>Im Kampf ums Sorgerecht beschuldigt eine wachsende Zahl von Frauen ihre Partner, sich an ihren Kindern vergangen zu haben. Egal, ob die Vorw&uuml;rfe zutreffen: Die Folgen sind f&uuml;r M&auml;nner und Kinder fatal. Juristen fordern nun Strafen f&uuml;r falsche Verd&auml;chtigungen. </strong></p>
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</table>
<p> <span id="more-5690"></span> </p>
<p>Die Fotografie zeigt zwei nackte fleckige Kinderbeine und am oberen rechten Bildrand eine Datumsanzeige: 14. 07. 2003. Die Fotografie soll einem Vater das Genick brechen. Sie soll die Entscheidung herbeif&uuml;hren in einem erbitterten Kampf ums gemeinsame Kind, der als &laquo;Fall Ruben&raquo; Bekanntheit erlangt hat bis &uuml;ber die Grenzen der Schweiz hinaus. Lucille Hunkeler, 30, die seit zwei Jahren mit Sohn Ruben abgetauchte Mutter, liess den Beh&ouml;rden die Fotografie zuspielen mit einer am Bildrand notierten Bemerkung: &laquo;Mit solchen H&auml;matomen ist Ruben sehr oft vom Vater S. Bianchi zu mir nach Hause gebracht worden.&raquo; Die fl&uuml;chtige Lucille Hunkeler wird durch einen internationalen Strafbefehl gesucht. Das angebliche Beweisst&uuml;ck &uuml;berbrachten ihre Sympathisanten der Justiz. &laquo;Wir haben Beweise, Fotos und eidesstattliche Zeugenaussagen, die belegen, dass Ruben von seinem Vater misshandelt wurde&raquo; , sagt Heidi Affolter- Eijsten, die als Rechtsvertreterin von Hunkeler einen neuen Anlauf im dramatischen Gezerre um den heute sechsj&auml;hrigen Knaben nimmt. Gegen Bianchi wurde Strafanzeige eingereicht, und Affolter- Eijsten gibt schon mal den Tarif durch: &laquo;Ruben muss bei seiner Mutter bleiben.&raquo; Ob die Taktik der Hunkeler- Lobby aufgeht, m&uuml;ssen die Ermittlungen zeigen. Was aber klar ist: Nun ist im Fall Ruben das schwerste Gesch&uuml;tz in Stellung gebracht, das eine Partei im Kampf ums Kind auffahren kann. Allein der Verdacht auf sexuellen Missbrauch und Gewalt gegen&uuml;ber einem Kind gilt als Knock- out- Waffe.</p>
<p>Darin unterscheidet sich dieser Fall nicht von Hunderten anderen Scheidungsprozessen, die unter Ausschluss der &Ouml;ffentlichkeit stattfinden. Der Missbrauchsvorwurf in Sorgerechts- und Scheidungsprozessen erlebt derzeit eine fatale Konjunktur. Schweizer Vormundschaftsbeh&ouml;rden, Gerichte und Beratungsstellen sind sich einig: Solche Beschuldigungen nehmen zu. Allein beim sexuellen Missbrauchsvorwurf gehen Z&uuml;rcher Justizkreise von einer 40- Prozent- Zunahme seit 1995 aus. Wie viele dieser Anschuldigungen tats&auml;chlich zutreffen, ist in der Schweiz nicht erfasst. Allerdings sprechen Studien aus dem Ausland eine deutliche Sprache. Der deutsche Jurist Burkard Schade, Professor an der Universit&auml;t Dortmund, erhob eine Statistik basierend auf 250 Sachverst&auml;ndigengutachten. Sein Fazit: &laquo;Es sind keine zehn Prozent, in denen wir den Verdacht best&auml;tigen konnten&raquo; , schreibt Schade in einer Dokumentation.</p>
<p>Im erbitterten Kampf ums Kind lassen sich M&uuml;tter selbst wider besseres Wissen verleiten, zu dieser Waffe zu greifen &ndash; denn sie ist erbarmungslos effizient: Ein inkriminierter Vater darf von Stund an sein Kind nur noch unter Aufsicht sehen &ndash; oder &uuml;berhaupt nicht mehr. Bis der Vorwurf abgekl&auml;rt ist, kann es bis zu zwei Jahre dauern. <br />Vorwurf aus taktischen Gr&uuml;nden </p>
<p>Das Thema ist ein emotionales und ideologisches Minenfeld. Interessengruppen geschiedener M&auml;nner wie die Organisation &laquo;Verantwortungsvoll erziehende V&auml;ter VEV&raquo; oder &laquo;Mannschaft&raquo; klagen, der Missbrauchsvorwurf werde aus taktischen Gr&uuml;nden beinahe reflexartig erhoben, und Experten verlangen, der Missbrauch des Missbrauchsvorwurfs m&uuml;sse selbst unter Strafe gestellt werden. Gut tausend ehemalige Eheleute k&auml;mpfen jedes Jahr durch alle Instanzen, und in den allermeisten F&auml;llen k&auml;mpfen sie dabei um das Sorgerecht oder ein Besuchsrecht. Die zunehmende Unf&auml;higkeit von Paaren, sich in Anstand und Einvernehmen zu trennen, schadet den Kindern, belastet Strafbeh&ouml;rden und Gerichte &ndash; und st&uuml;rzt immer wieder zu Unrecht beschuldigte V&auml;ter in eine pers&ouml;nliche Trag&ouml;die. D. R.*, 38, ist des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter angeklagt. Seine Wohnung ist leer ger&auml;umt. Nur die Bang-&amp;- Olufsen- Stereoanlage und ein paar Designst&uuml;hle stehen im Wohnzimmer. R. st&uuml;tzt die H&auml;nde auf die Knie und erz&auml;hlt von dem Moment, als er die dreij&auml;hrige Tonia nach sieben Monaten Trennung zum ersten Mal wieder sah. &laquo;Lueg, d&auml; Papi!&raquo; , habe sie gerufen. R. Stimme bricht. Ihn haben die Ereignisse derart mitgenommen, dass er sich zusammenreissen muss, um weitersprechen zu k&ouml;nnen. </p>
<p><strong>Als w&uuml;rde er auf der Stelle sterben</strong></p>
<p>Seine Exfrau B.*, 44, erhob die Anschuldigung, als der Eheschutzrichter sie fragte, weshalb sie dem Vater jeglichen Kontakt zur Tochter verweigere. R. sagt, er habe sich damals gef&uuml;hlt, als w&uuml;rde er auf der Stelle sterben: &laquo;Der Boden unter meinen F&uuml;ssen &ouml;ffnete sich.&raquo; B. R. begr&uuml;ndete ihre Vermutung so: Tochter Tonia* fasse sich beim Wickeln an die Genitalien, das M&auml;dchen wolle am ganzen K&ouml;rper gekrault werden und Zungenk&uuml;sse geben. F&uuml;r die Mutter war klar, darauf kann ein Kleinkind nicht von allein kommen. Zwar &uuml;berzeugten diese Indizien den Eheschutzrichter nicht. Doch Missbrauch und h&auml;usliche Gewalt sind Offizialdelikte, der Richter musste handeln: Er gab bei einem Kinderpsychologen ein Gutachten in Auftrag und verf&uuml;gte umgehend ein begleitetes Besuchsrecht. R. durfte Tonia nur f&uuml;r wenige Stunden und im Beisein einer Vertrauensperson sehen. Der Mutter gen&uuml;gte das nicht, sie erstattete trotz der mageren Indizienlage Strafanzeige. Die Zunahme solcher Anzeigen erkl&auml;rt sich Jean- Luc Rioult, Leiter der Fachgruppe Scheidungen bei der Z&uuml;rcher Anwaltskammer, mit zwei Hauptgr&uuml;nden: &laquo;Es gibt eine gr&ouml;ssere Sensibilisierung in der Gesellschaft; das Thema Kindsmissbrauch wird eher angesprochen, was gut ist. Gleichzeitig aber ist eine gewisse Hysterie da.&raquo; Rioult meint, dass w&auml;hrend der letzten Jahre die Themen Kindsmissbrauch und P&auml;dophilie derart eifrig in der &Ouml;ffentlichkeit verhandelt worden seien, dass bald hinter jeder Ecke ein Triebt&auml;ter vermutet werde. Zudem stehen gewisse Rechtsanw&auml;lte mittlerweile im Ruch, ihre Mandantinnen geradezu aufzufordern, nach Indizien f&uuml;r eine Missbrauchsklage zu suchen. Scheidungsrechtsexperte Rioult nimmt zwar seine Kollegen gegen diesen Verdacht in Schutz &ndash; doch er muss einr&auml;umen: &laquo;Solch eine Klage festigt die Position der Mutter und sichert ihr die Obhut.&raquo; Am 24. Februar 2005 morgens um f&uuml;nf Uhr verhaftete die Kantonspolizei St. Gallen Beat Z.*, 62. Verdacht auch hier: sexuelle Handlungen mit Kindern. Sieben Beamte f&uuml;hrten Zeller in Handschellen ab, sie beschlagnahmten Computer, Handy, Video und Fotoalben. &laquo;Ich war fassungslos&raquo; , sagt Z., &laquo;mir war aber bald klar, dass dies ein weiterer Versuch meiner Ex war, mich fertig zu machen.&raquo; Seit Juli 2000 liegt der Maschinen- Ingenieur in einem Scheidungskrieg mit seiner Frau Anna*, 38; sie stammt aus der Dominikanischen Republik, arbeitet als Cabaret- T&auml;nzerin und brachte drei Kinder mit in die Ehe. </p>
<p><strong>Drei Wochen in Untersuchungshaft</strong></p>
<p>Von einem dieser Kinder stammt die Anzeige. Stieftochter Isabella*, 22, behauptete, Z. habe sich sechs Jahre zuvor nackt zu ihr ins Bett gelegt und im Intimbereich angefasst. Einen Tag bevor Isabella zur Polizei ging, hatte sie am Telefon einen heftigen Streit mit ihrem Stiefvater. Z. hatte sich einmal mehr beschwert, dass er seine leibliche Tochter Nina*, 8, nur unregelm&auml;ssig sehen konnte. &laquo;Isabella und ich kommen nie miteinander zurecht&raquo; , sagt Z. Ausgerechnet Isabella aber k&uuml;mmert sich seit der Trennung der Eltern haupts&auml;chlich um die kleine Schwester Nina. Besonders nachts, wenn die Mutter, wie Zeller behauptet, als Prostituierte arbeitet. Z. sass drei Wochen in Untersuchungshaft. Dann endlich waren alle Zeugen befragt und das Material aus seiner Wohnung ausgewertet. Resultat: Es gab keinen einzigen Hinweis auf P&auml;dophilie. &laquo;Trotzdem hat mir die Staatsanwaltschaft auch nach der Freilassung jeglichen Kontakt verboten&raquo; , sagt Z.. Bis das Verfahren abgeschlossen ist &ndash; vermutlich im Herbst &ndash; , darf er Nina nicht sehen. Versch&auml;rfend f&uuml;r Z. kam hinzu, dass seine Frau Anna ihn schon im Trennungsjahr 2000 beschuldigt hatte, Nina missbraucht zu haben. Das 28- seitige Gutachten des Jugendpsychiatrischen Dienstes kam damals zum Schluss, es l&auml;gen keine Anzeichen f&uuml;r Missbrauch vor. Im Gegenteil: Die Mutter k&ouml;nne die Bed&uuml;rfnisse des Kindes kaum wahrnehmen, und es m&uuml;sse ein Wechsel des Obhutrechts zum Kindsvater in Betracht gezogen werden. Die erneute Beschuldigung traf Z. in seiner ganzen Existenz. Er zog aus dem Dorf weg, in dem er dreissig Jahre gelebt hatte. &laquo;Die Nachbarn hatten die Polizeiaktion nat&uuml;rlich mitbekommen.&raquo; Z. musste in einer psychiatrischen Klinik mehrere Wochen lang &laquo;aufgep&auml;ppelt&raquo; werden. &laquo;Der Vorwurf, ein P&auml;dophiler zu sein, hat mich psychisch und physisch fertig gemacht.&raquo; Z. bezieht heute eine IV- Rente, Ende Februar ist der Scheidungstermin.</p>
<p>Seine urspr&uuml;ngliche Forderung, die Obhut f&uuml;r Nina zu bekommen, kann er wohl vergessen &ndash; nach einem Verfahren wegen Kindsmissbrauchs. Auch Experten sehen nun Handlungsbedarf. Yvo Biderbost von der Vormundschaftsbeh&ouml;rde der Stadt Z&uuml;rich sagt: &laquo;Es ist uns bewusst, dass manchmal aus taktischen Gr&uuml;nden gewisse Vorw&uuml;rfe erhoben werden. Wir versuchen zu verhindern, dass damit eine Partei auf Zeit spielen kann.&raquo; In einer Kampfscheidung ist Zeit ein kostbares Gut: Je l&auml;nger Kinder ihre V&auml;ter nicht sehen d&uuml;rfen, desto gr&ouml;sser die Entfremdung. Je l&auml;nger ein Kind sich in einer Umgebung eingelebt hat, desto weniger wird es ein Scheidungsrichter wieder herausreissen. &laquo;Es ist aber nicht im Interesse des Kindes, ihm den Vater zu entfremden&raquo; , sagt Biderbost, &laquo;selbst dann nicht, wenn solche Vorw&uuml;rfe im Raum stehen.&raquo; &Auml;hnlich argumentiert Anwaltsvertreter Jean- Luc Rioult: &laquo;Den Vorw&uuml;rfen liegt ein grunds&auml;tzliches Problem zu Grunde: Ein Elternteil will dem anderen den Umgang verweigern.&raquo; Der regelm&auml;ssige Kontakt zum leiblichen Kind m&uuml;sse aber als sch&uuml;tzenswertes Rechtsgut respektiert werden. Rioult fordert Gef&auml;ngnisstrafen bei wiederholter und systematischer Behinderung des Kinderkontaktes. &laquo;Jede B&uuml;rgerin, jeder B&uuml;rger muss wissen: Wenn ich den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil tangiere, riskiere ich eine Bestrafung. Nur dann wird dieses Kontaktrecht wirklich ernst genommen.&raquo; Solche rechtlichen Konsequenzen w&uuml;rden vor allem Frauen treffen. In gesch&auml;tzten 80 Prozent der F&auml;lle ist es die Mutter, die mit allen Mitteln das Besuchsrecht torpediert.</p>
<p>&laquo;Ich hatte Angst, dass meine Tochter mich nicht mehr wiedererkennen wird&raquo; , sagt D. R., &laquo;sie war doch erst drei Jahre alt.&raquo; Die erste Begegnung nach sieben Monaten fand schliesslich in einem eigens f&uuml;r solche Zwecke eingerichteten Kinderhaus statt. Er habe die Betreuerinnen gebeten, Tonia nicht zu forcieren, falls sie nicht freiwillig mit ihm sprechen wolle. Als er den Gang betrat, rannte sie gerade von einem Spielzimmer ins andere, stockte und schaute ihn an. Dann rief sie: &laquo;Lueg, d&auml; Papi!&raquo; und rannte mit ausgebreiteten Armen auf ihn zu. Der Verdacht, die Liebe eines Vaters zu seinem Kind beinhalte auch sexuelle Interessen, bef&auml;llt M&uuml;tter meist schleichend. Am Anfang stehe &laquo;ein diffuses Unbehagen&raquo; , sagt Vreny Schaller, Leiterin der Fachstelle Kinderschutz Luzern. &laquo;Meine Erfahrung ist, dass die M&uuml;tter, wenn sie den Verdacht schliesslich aussprechen, wirklich daran glauben und &uuml;berzeugt sind.&raquo; Je isolierter eine Mutter in der Trennungssituation sei, desto gr&ouml;sser die Gefahr, dass sie sich in die Missbrauchsidee hineinsteigere und systematisch nach Indizien suche. &laquo;Solch einer Mutter kommt nicht mehr in den Sinn, dass es viele Gr&uuml;nde haben kann, wenn sich ein Kind nach den Besuchstagen auff&auml;llig verh&auml;lt oder gar &uuml;ber Beschwerden klagt.&raquo; Eine Frau, die in vollem Bewusstsein einen falschen Missbrauchsvorwurf erhebt, zeige, sagt Kindersch&uuml;tzerin Schaller, &laquo;krankhafte Z&uuml;ge&raquo; &ndash; dies sei aber die Ausnahme. Bloss: Der Missbrauch eines Missbrauchsvorwurfes ist einer Mutter nur schwer nachzuweisen. Selbst wenn sich ihr Verdacht nicht erh&auml;rten l&auml;sst, heisst das nicht zwingend, dass die Mutter b&ouml;swillig gehandelt hat. Laut Schaller beginnt der Missbrauch des Missbrauchs sp&auml;testens dann, wenn eine Mutter ein Gutachten nach dem anderen in Auftrag gibt und so ihr Kind wiederholt gyn&auml;kologischen Untersuchungen und Befragungen aussetzt. Dieses Prozedere ist f&uuml;r jedes Kind eine Strapaze, die Strafbeh&ouml;rde ist gezwungen, nach einer Indizienkette zu suchen. Regula Schwager, Psychologin bei der Kinder- und Frauenschutzstelle Castagna in Z&uuml;rich, sagt: &laquo;Ein Dreij&auml;hriger kann nicht sagen, der Papi habe sein Schn&auml;bi ins Fudi gesteckt. Er sagt vielleicht, beim Papi k&auml;men weisse Spinnen aus dem Schn&auml;bi. Oder er erz&auml;hlt von einem B&auml;r, der nachts kommt und ihm wehtut.&raquo; Das gen&uuml;gt aber nicht f&uuml;r ein Gerichtsverfahren. Der Verdacht auf Missbrauch ist gerade f&uuml;r das Kind selber eine grosse Belastung. Fremde Leute stellen ihm seltsame Fragen: Und pl&ouml;tzlich sieht es seinen Papi nicht mehr &ndash; meist ohne &uuml;berhaupt zu wissen weshalb. </p>
<p><strong>Kinder angestiftet &ndash; aber keine Strafe</strong></p>
<p>Die Vertreterinnen der Opferschutzstelle Castagna wehren sich vehement dagegen, alle klagenden Frauen unter Generalverdacht zu stellen. &laquo;Wir erleben das Gegenteil: Dass Frauen einen begr&uuml;ndeten Missbrauchsverdacht nicht vorbringen, eben weil sie f&uuml;rchten, man werfe ihnen taktisches Verhalten vor.&raquo; Dennoch gibt es genau diese F&auml;lle: Anw&auml;lte erz&auml;hlen immer wieder die Geschichte jener Z&uuml;rcher Mutter, der nachgewiesen werden konnte, dass sie selber ihre Kinder dazu angestiftet hatte, den Vater zu zeichnen, der auf die Kinder uriniert. Bestraft wurde sie daf&uuml;r nicht &ndash; wegen Unzurechnungsf&auml;higkeit.</p>
<p>Trotzdem ist die Gleichung &laquo;hinterh&auml;ltige Frauen, wehrlose M&auml;nner&raquo; zu simpel. Wer in einem Scheidungskrieg einen Trumpf hat, spielt ihn aus. M&auml;nner sind nicht die besseren Menschen als Frauen, M&auml;nner versuchen oft ihrerseits, mit Vorw&uuml;rfen ihre Exfrauen zu diskreditieren.</p>
<p>Etwa, indem sie ihnen Psychosen vorwerfen. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs aber ist &ndash; noch &ndash; eine rein weibliche Waffe. Seit Jahren f&uuml;hrt Walter B.*, 42, aus Basel mit seiner temperamentvollen peruanischen Noch- Frau Dolores*, 39, einen Scheidungsstellungskrieg. Sie behauptet mit grosser Regelm&auml;ssigkeit, er schlage sie, er weist jede Schuld von sich.</p>
<p>Erst vor ein paar Tagen flatterte ihm eine Strafanzeige ins Haus: Busse &uuml;ber 500 Franken. In den Bauch soll er seine Frau geboxt haben und mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen. Sie rief wie &uuml;blich die Polizei. &laquo;Weil sie genau weiss, dass sie mit der Unterst&uuml;tzung der m&auml;nnlichen Beamten rechnen kann und ein Arztbesuch angeordnet wird&raquo; , sagt er. </p>
<p>Der medizinische Befund fand ein kleines H&auml;matom am Unterarm, das sie sich &laquo;irgendwo geholt haben k&ouml;nnte&raquo; . Diesmal kam es zum Streit, als Bucher die achtj&auml;hrige Tochter Sonja* f&uuml;rs Wochenende abholen wollte. Die Mutter hatte keine geeigneten Kleider parat gemacht. &laquo;Es regnete, und ich wollte das N&ouml;tigste selber zusammenstellen. Da ging sie wie eine Furie auf mich los.&raquo; Seit diesem Zwischenfall darf er seine Tochter nur noch in Begleitung einer Vertrauensperson treffen. Doch ausgerechnet die Tochter zeigt sich st&ouml;rrisch und besucht den Vater immer wieder spontan auf eigene Faust. B. f&uuml;hlt sich unfair behandelt &ndash; er ist aber ratlos, wie er die Anschuldigungen widerlegen soll. Allein, dass er einen Gegenbeweis antreten muss, macht ihn sauer. &laquo;Wenn meine Exfrau aus dem Fenster um Hilfe schreit, geht doch jeder davon aus, dass sie wirklich Hilfe ben&ouml;tigt. Es sieht ja keiner, dass ich mit verschr&auml;nkten Armen im T&uuml;rrahmen stehe.&raquo; Ist ein Verdacht erst ausgesprochen, ist er kaum mehr aus der Welt zu schaffen. Schon gar nicht, wenn eine Anzeige vorliegt. D. R., der Vater Tonias, wollte mit offenen Karten spielen und informierte seinen Arbeitgeber. Der zog ihn erst mal aus der &laquo;Stress- Schusslinie&raquo; &ndash; bis letzten Oktober. Dann, nach 20 Dienstjahren, erhielt R. die K&uuml;ndigung. &laquo;Meine Leistung stimmte nicht mehr, eine Bank ist keine gesch&uuml;tzte Werkstatt.&raquo; Das Verfahren gegen R. ist heute eingestellt, die Einschr&auml;nkung des Besuchsrechts aufgehoben. Und vor allem: Seine Exfrau B. muss 500 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Dieser richterliche Verweis zeigt Wirkung. Die heute siebenj&auml;hrige Tonia besucht regelm&auml;ssig ihren Vater und dessen neue Lebenspartnerin. Ob die leibliche Mutter B. noch immer f&uuml;rchtet, ihre Tochter sei durch den Vater bedroht, mochte sie FACTS nicht mitteilen. R. versucht, auf Provokationen gelassen zu reagieren: &laquo;Ich streite nicht mehr. Hauptsache, ich sehe meine Tochter.&raquo;</p>
<p><em>* Name ge&auml;ndert</em></p>
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