Seit dem 9. Mai ist nun die 13jährige „Sandra“ ausbruchsicher eingesperrt. Jeglicher Kontakt mit den ihr vertrauten Personen ist unterbrochen. Ausnahme: Vater und Mutter dürfen überwacht telefonieren. Kein persönlicher Kontakt. Nicht mal ihre persönlichen Effekten und Kleider bekommt sie.
Bei uns hatte Sandra einen geordneten Schulbesuch, ein Streckenabo der Bahn, ein eigenes Kickboard, konnte jederzeit telefonieren und mailen, hatte Schulkameradinnen und Freundinnen. Sie konnte sich frei bewegen.
All dies hat sie heute nicht. Doch nicht die Aargauer Justiz, die mit einem polizeilichen Kidnapping diese unsägliche Einsperrung durchgesetzt hat, ist der Kindsentführung angeklagt, sondern meine Frau und ich. Warum die Aargauer Justiz  Oberrichter Marbet, „Beistand“ Übelhart  derart unmenschlich vorgehen? Wir haben nur noch eine Erklärung: Der Wille dieses starken, selbstbewussten Mädchens soll gebrochen werden. Damit sich nicht wiederholt, was schon einmal geschehen ist. Der Versuch, Sandra am 10. Mai nach Brasilien auszuschaffen, ist am verzweifelten physischen Widerstand der 13Jährigen gescheitert.
Zur Erinnerung: Sandra ist im Kanton Aargau aufgewachsen, ist Schweizer Bürgerin  und ihr einziges Verbrechen besteht darin, dass sie in der Schweiz bleiben will.

Toni Kappeler, seit drei Monaten Pflegevater von Sandra
Münchwilen TG