Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren bedeutende Fortschritte bei der gemeinsamen Elternschaft gemacht. Seit 2014 gilt die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall. Mit der Revision des Unterhaltsrechts 2017 wurde zudem die alternierende Obhut ausdrücklich im Gesetz verankert.

Seither hat das Bundesgericht diese Betreuungsform durch mehrere wegweisende Entscheide gestärkt. Auch das sogenannte Schulstufenmodell, das die zumutbare Erwerbstätigkeit betreuender Elternteile definiert, hat die Rahmenbedingungen verändert.

Doch zwischen rechtlicher Entwicklung und gelebter Praxis bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede. Während manche Gerichte die alternierende Obhut aktiv fördern, wird sie andernorts kaum berücksichtigt. Für betroffene Familien bedeutet dies eine schwer nachvollziehbare Rechtsunsicherheit.

Politische Vorstösse sollen deshalb dafür sorgen, dass die gemeinsame Betreuung künftig stärker als bevorzugtes Modell berücksichtigt wird.

Eltern-Kind-Entfremdung: Weg von der Ideologie, hin zu den betroffenen Kindern

Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags war die kontroverse Diskussion über Eltern-Kind-Entfremdung.

Während sich die einen für eine gesetzliche Verankerung des Konzepts einsetzen, stellen andere dessen wissenschaftliche Grundlagen grundsätzlich infrage. Diese Auseinandersetzung wird teilweise mit grosser Härte geführt.

Hunziker plädierte dafür, den Blick stärker auf die betroffenen Kinder und die konkreten Folgen von Kontaktabbrüchen zu richten.

Entfremdungsprozesse können unterschiedliche Ursachen haben und verschieden stark ausgeprägt sein. Entscheidend ist deshalb, diese Ursachen sorgfältig zu untersuchen und die Auswirkungen auf Kinder und Eltern ernst zu nehmen.

Eine sachliche Auseinandersetzung könnte nicht nur betroffenen Familien helfen, sondern auch Fachpersonen, Gerichte und Behörden entlasten.

Das Zentrum für Familien in Trennung: Ein neuer Ansatz

Dass neben rechtlichen Reformen auch praktische Lösungen gefragt sind, zeigt das Zentrum für Familien in Trennung (ZfiT) in Bern.

Die Idee entstand im Rahmen eines vom Dachverband GeCoBi organisierten Round Tables mit Fachorganisationen aus verschiedenen Disziplinen.

2023 startete das wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt. Eltern werden dabei unterstützt, gemeinsam tragfähige Vereinbarungen zu bislang strittigen Fragen rund um ihre Kinder zu erarbeiten. Diese Vereinbarungen können anschliessend gerichtlich genehmigt werden.

Das Ziel: Auch nach einer Trennung sollen Mutter und Vater ihre elterliche Verantwortung gemeinsam wahrnehmen können.

Nach der zweijährigen Pilotphase wurde das Projekt um weitere zwei Jahre verlängert, um zusätzliche Erfahrungen und Erkenntnisse zu gewinnen.

Es geht voran – aber es bleibt viel zu tun

Die Entwicklung in der Schweiz zeigt, dass sich beharrliches Engagement lohnt. Die alternierende Obhut hat rechtlich an Bedeutung gewonnen, die Diskussion über Eltern-Kind-Entfremdung erhält zunehmend Aufmerksamkeit und innovative Angebote wie das ZfiT eröffnen neue Perspektiven.

Gleichzeitig bleibt die zentrale Herausforderung bestehen: Rechtliche Möglichkeiten müssen auch im Alltag der betroffenen Familien ankommen.

Denn eine Trennung beendet die Partnerschaft – nicht die gemeinsame Verantwortung für die Kinder.

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag von Oliver Hunziker, Präsident des Dachverbands GeCoBi und Vizepräsident des International Council on Shared Parenting (ICSP), an der internationalen ICSP-Konferenz in Lissabon. Die Aussagen geben den Stand zum Zeitpunkt des Vortrags wieder.