In diesen Tagen hat der VeV seine kurze Stellungnahme zur Vernehmlassung über die gemeinsame elterliche Sorge beim Bundesamt für Justiz eingereicht. Es handelt sich bewusst um eine sehr kurze Stellungnahme, wir sind der Meinung, dass in der detaillierten Antwort des Dachverbandes GeCoBi bereits alle wesentlichen Argumente ausführlich behandelt werden.

Das Papier, welches von GeCoBi rechtzeitig zum Ende der Vernehmlassungsfrist eingereicht wurde, umfasst 25 Seiten. Darin sind die wesentlichen Kritikpunkte am vorgelegten Gesetz detailliert aufgeführt.

Im Wesentlichen umfasst die Kritik zwei Punkte: das Fehlen von vermittelnden Lösungen wie Mediation statt Scheidungsgericht, sowie die schwammige Formulierung welche es einem Gericht ermöglicht, das gemeinsame Sorgerecht ohne weiteres wieder zu unterlaufen.

Die Vernemlassungsantwort wurde innerhalb von GeCoBi durch die Mitgliedsorganisationen, darunter auch dem VeV bereits detailliert geprüft und abgesegnet.

Wir hoffen, dass unsere Einwände in Bern Gehör finden werden, auf dass diese Gesetzesänderung wirklich eine Änderung bewirken kann.

In den nächsten 12 – 24 Monaten wird aber weiterhin unser voller Einsatz gefordert sein, um unsere Position und unsere Argumente der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Wir bleiben dran.

VeV – Stellungnahme zur Vernehmlassung

GeCoBi – detaillierte Stellungnahme
GeCoBi – Pressecommuniqué zur Vernehmlassungsantwort
GeCoBi – Zusammenfassung der Stellungnahme