Auch Vollzeit arbeitende Väter können gute Väter sein, schreibt Margrit Stamm in der AZ.Auch Vollzeit arbeitende Väter können sich die Betreuungsarbeit mit der Mutter teilen, diese Arbeit ist nämlich nicht durch die Quantität sondern durch ihre Qualität definiert.  Margrit Stamm beklagt deshalb zu Recht, dass heute die beiden Modelle gerne gegen einander ausgespielt würden. Soweit sind wir mit ihr völlig einverstanden.

Was aber in der Diskussion nicht vergessen werden darf ist, dass Vollzeit arbeitende Väter bei einer Trennung von der Mutter regelmässig und zuverlässig aus dem Leben ihrer Kinder mehr oder weniger verbannt werden, und zwar mit dem Hinweis auf ihre Vollzeittätigkeit. Sie werden reduziert auf den Aspekt der Geldbeschaffung, ihre berufliche Abwesenheit wird ihnen als mangelndes Interesse an Kind und Familie ausgelegt. Vergessen die Stunden in denen sich der Vater nach der Arbeit um die Kinder gekümmert hatte, vergessen auch die Wochenenden in denen er die Mutter entlastet hatte. Vergessen all die vielen kleinen Momente in denen der Vater für seine Kinder da war und eine enge und tiefe Beziehung mit ihnen aufgebaut hatte.

Vor Gericht zählen nur noch die Arbeitsstunden und wer Vollzeit gearbeitet hat, oder gar noch ein wenig mehr, der soll nun gefälligst draussen bleiben, denn “er war ja vorher auch nie da”.

Selbstverständlich gibt es auch jene Väter, die nichts zu der Kindererziehung beitragen ausser eben die finanzielle Grundlage.

Es gibt aber eben auch die anderen, und diese werden im Trennungsfall einzig anhand ihrer Arbeitsstunden automatisch in ihrer Vaterrolle disqualifiziert.

Wenn man also vom Ausspielen der beiden Modelle gegeneinander spricht, dann müsste man hier ansetzen, bei den Gerichten und den Behörden die im Trennungsfall ganz automatisch diese Unterscheidung vornehmen.

Überhaupt sollten wir aufhören, diese platten und plakativen Rollenbilder zu zementieren. Er arbeitet, sie sorgt für Haus und Kind. Schwarz/weiss, ohne Zwischentöne. Wie Margrit Stamm richtig sagt, handelt es sich bei einer Familie auch um eine wirtschaftliche Gemeinschaft und in aller Regel wurden die Vereinbarungen über die Aufteilung der Arbeit gemeinsam getroffen.

Da wäre es nicht mehr als fair, diese gemeinsam getroffenen Regeln bei einer Trennung nicht plötzlich als patriarchale Unterdrückung der Frau zu betrachten, sondern als das, was sie sind, nämlich gemeinsame Vereinbarungen. Mit der Trennung enden die gemeinsamen Vereinbarungen, sie müssen neu ausgehandelt werden, offen und frei für beide Seiten, natürlich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder.

In diesem Sinne ganz herzlichen Dank für Ihren wertvollen Input Frau Stamm.

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