So titelt der Tagesanzeiger. Dahinter ein Artikel über eine unfassbare Geschichte.
Michèle Binswanger erzählt die Geschichte eines  Vaters, der seine Kinder nicht mehr sehen darf. An sich leider kein Einzelfall, aber die Umstände in dieser Familie sind schon sehr speziell.

Leider ein Beispiel dafür, wie einmal getroffene Entscheide immer weiter durchgehalten werden. Leider auch ein Beispiel, wie einseitig gewisse Behördenmitglieder agieren, wie wenig Verständnis dem anderen Elternteil entgegen gebracht wird, und – man kann es nicht anders sagen – wie wenig professionell hier vorgegangen wurde und noch immer wird.

Und das Resultat? Haben wir das Kindswohl gewahrt? Wohl kaum. Die oberste Maxime Kindswohl dürfte hier tatsächlich wenig Beachtung gefunden haben.

Leider überhaupt kein Einzelfall, uns sind etliche ähnliche Fälle bekannt. Deshalb fordert der VeV seit langem Qualitätskontrollen und einheitliche Masstäbe bei Behörden und Gerichten, bei Beiständen und anderen involvierten Fachstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass solche Geschichten der Vergangenheit angehören.

Lesen Sie hier den Artikel von Michèle Binswanger im Tagesanzeiger