So titelt die NZZ am Sonntag am 14.7.2018.
Eine Analyse des Bundesgerichtsentscheides

Das Bundesgericht hat in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid erstmals Abstand von der bisher gültigen 10/16 Regel genommen. Damit leitet das Gericht eine Entwicklung ein, die von Väter- und Elternorganisationen seit langem gefordert wurde. Die gesetzlichen Veränderungen der letzten Jahre (Sorge- und Unterhaltsrecht) deuten immer stärker auf die gemeinsame elterliche Verantwortung, auch nach einer Trennung/Scheidung hin. Die bisher sakrosankte 10/16-Regel verhinderte aber genau dies, häufig aus rein monetären Motiven. Um die Versorgungssicherheit eines Elternteils (meist die Mutter) nicht zu gefährden wurde der andere Elternteil (meist der Vater) häufig zu hohen Zahlungen verpflichtet, was ihn dazu zwang, Vollzeit zu arbeiten, anstatt seinen Betreuungsanteil wahr zu nehmen.

Väter werden dadurch von der Kinderbetreuung ausgeschlossen, während Mütter den Anschluss an den Arbeitsmarkt verlieren und nach 10 – 16 Jahren kaum mehr einen Wiedereinstieg schaffen. Das System setzt damit völlig falsche Anreize.

Dies hat das Bundesgericht nun erstmals korrigiert, wenn auch bislang nur für sehr spezielle Fälle. Es ist aber zu erwarten, dass eine weitere Abkehr von der 10/16 Regel erfolgen wird, da diese schlicht nicht mehr der Realität und dem Zeitgeist entspricht.

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Oliver Hunziker
Präsident VeV Schweiz