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	<title>Verein für elterliche Verantwortung</title>
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	<description>Kinder brauchen beide Eltern</description>
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	<title>Verein für elterliche Verantwortung</title>
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	<item>
		<title>Informationsrecht der Eltern</title>
		<link>https://vev.ch/informationsrecht-der-eltern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2026 16:33:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachbereich Informationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereiche]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Schulen, medizinische Fachpersonen und Betreuungseinrichtungen: Was Eltern wissen dürfen und wie sie Informationen erhalten]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schulen, medizinische Fachpersonen und Betreuungseinrichtungen: Was Eltern wissen dürfen und wie sie Informationen erhalten<br />
</strong>Eltern bleiben Eltern – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Beide Eltern sollen grundsätzlich über die Entwicklung und das Wohlergehen ihres Kindes informiert sein. Trotzdem erleben Mütter und Väter, dass ihnen Informationen vorenthalten werden. Das Schweizer Recht gibt ihnen wichtige Ansprüche an die Hand.</p>
<h1>Informationsrecht – sogar ohne elterliche Sorge</h1>
<p>In der Praxis wurde Eltern früher nicht selten entgegengehalten: «Sie haben ja gar kein Sorgerecht.» Gerade dafür enthält das Zivilgesetzbuch eine ausdrückliche Regelung: Art. 275a ZGB gewährt Eltern ohne elterliche Sorge ein eigenständiges Informations- und Auskunftsrecht. Das Gesetz schützt damit die Möglichkeit, am Leben und an der Entwicklung des Kindes Anteil zu nehmen.<br />
Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge sind ebenfalls berechtigt, die für die Wahrnehmung ihrer Verantwortung erforderlichen Informationen einzuholen. Die Rechtsgrundlagen sind nicht in jeder Hinsicht identisch; der Informationszugang darf aber nicht einfach davon abhängen, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt.</p>
<h1>Was regelt Art. 275a ZGB?</h1>
<p>Absatz 1 verpflichtet den sorgeberechtigten Elternteil, den Elternteil ohne elterliche Sorge über besondere Ereignisse im Leben des Kindes zu unterrichten und ihn vor wichtigen Entscheidungen für die Entwicklung des Kindes anzuhören. Ein Mitentscheidungsrecht folgt daraus nicht.</p>
<p>Absatz 2 gibt Eltern ohne elterliche Sorge das Recht, bei Drittpersonen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, in gleicher Weise wie der Inhaber der elterlichen Sorge Auskünfte über den Zustand und die Entwicklung des Kindes einzuholen.</p>
<p>Absatz 3 verweist für die Grenzen dieser Rechte auf die Schranken des persönlichen Verkehrs. Massgeblich sind insbesondere das Kindeswohl und der Schutz vor missbräuchlicher Rechtsausübung.</p>
<h1>Welche Fachpersonen müssen Auskunft geben?</h1>
<p>Das Gesetz nennt Lehrkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Je nach Aufgabe kommen auch weitere unmittelbar beteiligte Fachpersonen infrage, etwa aus Kindertagesstätten, schulischer Förderung oder Therapie.</p>
<p>Eine Auskunft nach Art. 275a Abs. 2 ZGB benötigt grundsätzlich keine Zustimmung des anderen Elternteils. Eine Fachperson darf sie deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf fehlendes Sorgerecht verweigern. Allerdings umfasst die Pflicht nur Auskünfte im jeweiligen Zuständigkeitsbereich über Zustand und Entwicklung des Kindes; nicht jede berufliche Kontaktperson ist automatisch auskunftspflichtig.</p>
<p>Besondere Regeln gelten namentlich für vertrauliche medizinische und therapeutische Informationen. Die Persönlichkeitsrechte und das Berufsgeheimnis – insbesondere bei urteilsfähigen Kindern – sind zu beachten. Auch bestehende behördliche oder gerichtliche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden.</p>
<h1>Holschuld – aber nicht jedes Mal von vorn beginnen</h1>
<p>Das Auskunftsrecht ist grundsätzlich eine Holschuld: Eltern müssen den Informationsaustausch aktiv anstossen. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass jedes Zeugnis und jede wichtige Mitteilung einzeln angefordert werden muss.</p>
<p>Insbesondere für den Schulbereich wird in kantonalen Praxishinweisen erläutert, dass eine einmalige Interessensbekundung genügen kann, um regelmässig informiert zu werden. Sinnvoll ist eine schriftliche Anfrage mit der Bitte, die Kontaktdaten zu hinterlegen und die künftige Information zu organisieren. Daraus folgt jedoch kein unbegrenzter Anspruch auf automatische Zusendung sämtlicher Unterlagen oder auf neu zu erstellende Berichte. In anderen Bereichen, etwa der Medizin, kann die konkrete Handhabung abweichen.</p>
<h1>Welche Informationen sind gemeint?</h1>
<p>Im Schulbereich beispielsweise Zeugnisse, Lernfortschritte, Fördermassnahmen und wichtige Entwicklungsschritte; im Gesundheitsbereich Auskünfte über den Gesundheitszustand und die Behandlung, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich private Informationen über den anderen Elternteil. Ein Auskunftsrecht ist auch nicht automatisch ein Recht auf Teilnahme an jedem Gespräch oder jeder Veranstaltung.</p>
<h1>Was tun bei einer Verweigerung?</h1>
<ul>
<li>Die zuständige Fachperson schriftlich kontaktieren und um Auskunft über Zustand und Entwicklung des Kindes bitten.</li>
<li>Bei fehlender elterlicher Sorge ausdrücklich auf Art. 275a Abs. 2 ZGB hinweisen; bei gemeinsamer Sorge die eigene Sorgeberechtigung darlegen.</li>
<li>Konkret nennen, welche Informationen benötigt werden, und um eine praktikable regelmässige Zustellung bitten.</li>
<li>Bei Ablehnung um eine schriftliche Begründung und die angeführte Rechtsgrundlage ersuchen.</li>
<li>Falls nötig die zuständige Schul- oder Aufsichtsstelle beziehungsweise eine rechtliche Beratungsstelle beiziehen.</li>
</ul>
<h1>Die Haltung des VeV Schweiz</h1>
<p>Eine Trennung beendet die Partnerschaft, nicht die Elternschaft. Eltern können ihre Verantwortung nur wahrnehmen, wenn sie über die Entwicklung und das Wohlergehen ihres Kindes informiert sind. Der VeV Schweiz setzt sich dafür ein, dass Schulen, Betreuungseinrichtungen und weitere Fachpersonen diese Rechte kennen und im Interesse des Kindes einen sachlichen Informationsaustausch ermöglichen.</p>
<h1>Rechtsgrundlagen und Hinweise</h1>
<p>Art. 275a ZGB: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_275_a<br />
Kanton Zürich, Rechte und Pflichten der Eltern: https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/volksschule/rechte-und-pflichten-der-eltern.html</p>
<p><strong>Hinweis: Allgemeine Information, keine Beurteilung eines Einzelfalls. Insbesondere Kindeswohl, Urteilsfähigkeit des Kindes und behördliche Anordnungen können Grenzen setzen.</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Eltern-Kind-Entfremdung</title>
		<link>https://vev.ch/eltern-kind-entfremdung-ein-neuer-sammelband-beleuchtet-den-wissenschaftlichen-fachdiskurs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 12:49:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Entfremdung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Entfremdung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereiche]]></category>
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					<description><![CDATA[Wissensstand und Kontroverse im Fachdiskurs]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-pm-slice="1 1 []"><strong>Wenn Kinder nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil ablehnen oder vollständig abbrechen, stellt dies Familien und Fachpersonen vor schwierige Fragen. Ein neuer wissenschaftlicher Sammelband widmet sich den Ursachen, dem Forschungsstand und den Kontroversen rund um die Eltern-Kind-Entfremdung.</strong></p>
<p>Im August 2026 ist im Verlag Beltz Juventa das Fachbuch <em>«Eltern-Kind-Entfremdung – Wissensstand und Kontroverse im Fachdiskurs»</em> erschienen. Herausgegeben von Marc Serafin und Hildegund Sünderhauf, versammelt das Werk Beiträge aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und fachlichen Perspektiven.</p>
<p>Im Mittelpunkt steht eine Frage, die auch den Verein für elterliche Verantwortung (VeV Schweiz) seit vielen Jahren beschäftigt: Wie können Kinder wirksam vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden, ohne dabei jene Kinder aus dem Blick zu verlieren, die den Kontakt zu einem Elternteil aus anderen Gründen verlieren?</p>
<h2>Wenn Kinder einen Elternteil ablehnen</h2>
<p>Kontaktabbrüche zwischen Kindern und Eltern können unterschiedliche Ursachen haben. Sie können Ausdruck belastender Erfahrungen, einer gestörten Eltern-Kind-Beziehung oder einer berechtigten Schutzreaktion sein. Sie können aber auch durch familiäre Konfliktdynamiken und die Einflussnahme anderer Personen entstehen.</p>
<p>Die Unterscheidung ist entscheidend. Eine Kontaktablehnung darf weder vorschnell als Ergebnis einer Entfremdung interpretiert noch darf eine mögliche Beeinflussung des Kindes von vornherein ausgeschlossen werden.</p>
<p>Die Herausgeber des Sammelbandes befassen sich insbesondere mit der Frage, wie induzierte Eltern-Kind-Entfremdung wissenschaftlich eingeordnet werden kann und welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben.</p>
<h2>Ein kontrovers geführter Fachdiskurs</h2>
<p>Der Begriff der Eltern-Kind-Entfremdung wird in Wissenschaft, Rechtsprechung und psychosozialer Praxis kontrovers diskutiert.</p>
<p>Während ein Teil der Fachwelt auf die wissenschaftliche Forschung zu Entfremdungsprozessen und deren möglichen Folgen für betroffene Kinder verweist, warnen andere Fachpersonen insbesondere vor einer unkritischen Anwendung entsprechender Konzepte in hochstrittigen Familienverfahren.</p>
<p>Die Herausgeber vertreten die Auffassung, dass internationale Forschungsergebnisse im deutschsprachigen Fachdiskurs nicht ausreichend berücksichtigt werden. Mit dem Sammelband möchten sie zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung beitragen und Erkenntnisse für die praktische Arbeit zugänglich machen.</p>
<p>Die Beiträge behandeln unter anderem den Forschungsstand, professionelle Interventionen, rechtliche Fragestellungen sowie die Bedeutung von Kindeswille und Kindeswohl.</p>
<h2>Kinderschutz darf keine Einbahnstrasse sein</h2>
<p>Für VeV Schweiz ist die grundlegende Fragestellung nicht neu.</p>
<p>Seit vielen Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Kinder nach einer Trennung grundsätzlich die Möglichkeit behalten, tragfähige Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen, sofern dies ihrem Wohl entspricht.</p>
<p>Gleichzeitig ist für uns selbstverständlich, dass Kinder und Eltern wirksam vor Gewalt, Missbrauch und anderen Formen der Gefährdung geschützt werden müssen.</p>
<p><strong>Beide Anliegen gehören zu einem umfassenden Verständnis des Kindesschutzes.</strong></p>
<p>Wer einen möglichen Entfremdungsprozess untersucht, muss deshalb auch Hinweise auf Gewalt und andere belastende Erfahrungen sorgfältig berücksichtigen. Umgekehrt dürfen Kontaktabbrüche nicht allein deshalb als unproblematisch gelten, weil ein Kind den Kontakt ausdrücklich ablehnt.</p>
<p>Entscheidend sind eine sorgfältige Abklärung der individuellen Situation, die Berücksichtigung des Kindeswillens und eine fachlich fundierte Beurteilung des Kindeswohls.</p>
<h2>Wissenschaftliche Erkenntnisse für die Praxis nutzen</h2>
<p>Der neue Sammelband bietet Anlass, die unterschiedlichen Perspektiven auf Eltern-Kind-Entfremdung vertieft zu diskutieren.</p>
<p>Für betroffene Familien ist diese Diskussion keineswegs nur akademisch. Die Einschätzungen von Fachpersonen, Beratungsstellen, Gerichten und Kindesschutzbehörden können weitreichende Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Kindern und ihren Eltern haben.</p>
<p>Gerade deshalb braucht es eine sachliche Auseinandersetzung, die unterschiedliche wissenschaftliche Positionen ernst nimmt, Erkenntnisse kritisch prüft und pauschale Erklärungen vermeidet.</p>
<p>VeV Schweiz begrüsst die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Thema und wird die Diskussion weiterhin aufmerksam begleiten.</p>
<h2>Zum Buch</h2>
<p><strong>Eltern-Kind-Entfremdung – Wissensstand und Kontroverse im Fachdiskurs</strong></p>
<p>Herausgegeben von Marc Serafin und Hildegund Sünderhauf<br />
Beltz Juventa, 2026<br />
259 Seiten<br />
ISBN 978-3-7799-9282-0</p>
<p><a href="https://beltz.de/fachmedien/psychotherapie-psychologie/eltern-kind-entfremdung/BEL449282">Weitere Informationen beim Verlag Beltz Juventa</a></p>
<p><em>Hinweis: Diese Buchvorstellung basiert auf den öffentlich zugänglichen Verlagsinformationen und der Leseprobe. Sie stellt keine vollständige wissenschaftliche Rezension sämtlicher Buchbeiträge dar.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>100 Herausforderungen der Trennung</title>
		<link>https://vev.ch/100-herausforderungen-der-trennung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Oct 2026 18:39:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alternierende Obhut]]></category>
		<category><![CDATA[Betroffene erzählen]]></category>
		<category><![CDATA[Elterliche Sorge]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Alternierende Obhut]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Kind im Zentrum]]></category>
		<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung / Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[GeCoBi-Trennungsberaterinnen veröffentlichen Buch zu Trennung/Scheidung]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit ihrem Buch &#8222;100 Herausforderungen der Trennung&#8220; haben die beiden GeCoBi-Trennungsberaterinnen Jacqueline Steiner und Tatjana Michaelis einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Verständnisses von Trennung/Scheidung geschaffen.</p>
<p>Das Buch richtet sich an Betroffene, aber auch an Fachpersonen. Es erklärt in einfachen Worten, was bei einer Trennung/Scheidung emotional, juristisch, finanziell passiert oder passieren kann.</p>
<p>Es zeigt mögliche Stolpersteine und vorhersehbare Schwierigkeiten voraus und gibt gleichzeitig Tipps dazu, wie diese vermieden werden können.</p>
<p><a href="https://vev.ch/wp-content/uploads/2026/10/VeV_Layout_Buchhandlung_Jetzt_Bestellen_korrigiert-1.pdf">Mehr zum Buch erfahren</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>VeV Hotline next Level  online</title>
		<link>https://vev.ch/vev-hotline-next-level-online/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2026 10:35:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angebote VeV]]></category>
		<category><![CDATA[Hotline]]></category>
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					<description><![CDATA[Die neue Hotline ist nun im Einsatz! Am Grundkonzept hat sich nichts geändert.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die neue Hotline ist nun im Einsatz!<span id="more-7953"></span><br />
Am Grundkonzept hat sich nichts geändert. Noch immer stehen wir unseren Ratsuchenden zur Verfügung, mit einer 30-minütigen Beratung zu Themen rund um Trennung/Scheidung.<br />
In diesen 30 Minuten klären wir drängende Fragen und geben Hinweise auf mögliche nächste Schritte.</p>
<p>Neu ab heute ist es aber so, dass wir vor den eigentlichen Berater:innen einen digitalen Terminassistent eingebaut haben. Diese Lösung hilft uns, die knappen Ressourcen für die eigentliche Beratung einzusetzen, anstatt für eine einfache Terminvermittlung. Der digitale Agent spricht mehrere Sprachen und ist darauf geschult, die wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Terminerstellung zu sammeln.</p>
<p>Wir sind gespannt, wie sich das weiterentwickelt und werden selbstverständlich in den nächsten Wochen laufend Verbesserungen anbringen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Familienrecht im Wandel</title>
		<link>https://vev.ch/familienrecht-im-wandel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2026 07:38:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alternierende Obhut]]></category>
		<category><![CDATA[Elterliche Sorge]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Alternierende Obhut]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Kind im Zentrum]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinsames Sorgerecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung / Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[Familienverfahren verwalten nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft der Kinder.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4 data-pm-slice="1 1 []"><strong>Kinder brauchen schnellere Verfahren und verbindliche Lösungen</strong></h4>
<p data-pm-slice="1 1 []"><strong>Im Rahmen eines Roundtables des Bundesamtes für Justiz brachte GeCoBi die Erfahrungen aus der praktischen Beratungsarbeit des VeV Schweiz in die Diskussion über die Weiterentwicklung des Familienrechts ein. Im Zentrum standen einfachere und schnellere Verfahren, eine stärkere Stellung der Kinder und die Frage, wie Gerichte Eltern bei der Konfliktlösung besser unterstützen können.</strong></p>
<h2 data-pm-slice="1 1 []">Familienverfahren müssen die Zukunft gestalten</h2>
<p>Die geplante umfassende Überarbeitung des Familienrechts wird von GeCoBi und VeV Schweiz ausdrücklich begrüsst. Besonders erfreulich ist, dass der Bericht des Bundesrates die elterliche Verantwortung als zentrales Element hervorhebt.</p>
<p>Denn die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet nicht nur Rechte, sondern vor allem Verantwortung – auch nach einer Trennung.</p>
<p>In seinem Beitrag am Roundtable betonte Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi und VeV Schweiz, dass Familienverfahren grundlegend anders betrachtet werden müssen als gewöhnliche Rechtsstreitigkeiten.</p>
<p>Während es in vielen Gerichtsverfahren darum geht, vergangene Ereignisse rechtlich zu beurteilen, müssen familienrechtliche Verfahren vor allem eines leisten: <strong>tragfähige Lösungen für die Zukunft der Kinder schaffen.</strong></p>
<p>Langwierige Auseinandersetzungen, umfangreiche juristische Schriftsätze und wiederholte Fristverlängerungen können bestehende Konflikte zusätzlich verschärfen. Sie erschweren damit genau jene Zusammenarbeit, auf die Kinder nach einer Trennung ihrer Eltern angewiesen sind.</p>
<h2>Zeit ist ein entscheidender Faktor</h2>
<p>Eine der wichtigsten Forderungen betrifft deshalb die Beschleunigung der Verfahren.</p>
<p>Eine rasche erste Anhörung, weniger formelle Hürden und ein konsequentes Vorantreiben des Verfahrens können dazu beitragen, dass Konflikte nicht über Monate oder Jahre eskalieren.</p>
<p>Dabei geht es nicht allein um die direkten Kosten eines Gerichtsverfahrens. Langwierige und belastende Trennungen können auch erhebliche Folgekosten verursachen – etwa durch gesundheitliche Probleme, therapeutischen Unterstützungsbedarf oder Arbeitsausfälle.</p>
<p>Schnellere und lösungsorientierte Verfahren können deshalb sowohl den betroffenen Familien als auch der Gesellschaft zugutekommen.</p>
<h2>Kinder müssen im Verfahren eine stärkere Stimme erhalten</h2>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Stellung der Kinder in familienrechtlichen Verfahren.</p>
<p>Ob Unterhalt, Betreuung oder elterliche Sorge: Die Entscheidungen betreffen unmittelbar das Leben und die Zukunft der Kinder. Trotzdem stehen im Verfahren häufig vor allem die Positionen und Anträge der Eltern im Vordergrund.</p>
<p>GeCoBi fordert deshalb eine deutlichere und stärkere verfahrensrechtliche Stellung der Kinder.</p>
<p>Dabei muss auch kritisch geprüft werden, ob ein Elternteil die Interessen des Kindes in einem Verfahren gegen den anderen Elternteil angemessen vertreten kann.</p>
<p>Das Kindeswohl darf nicht lediglich ein abstrakter rechtlicher Grundsatz bleiben. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder müssen im Verfahren tatsächlich zur Geltung kommen.</p>
<h2>Interdisziplinäre Zusammenarbeit statt Zuständigkeitswirrwarr</h2>
<p>Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten häufig besser sind als ihre tatsächliche Anwendung.</p>
<p>Ein wesentliches Problem liegt in den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen. Je nach Wohnort, Zivilstand oder zuständiger Behörde können Familien mit sehr unterschiedlichen Verfahren konfrontiert werden.</p>
<p>GeCoBi setzt sich deshalb für einheitlichere Zuständigkeiten und eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit ein.</p>
<p>Familiengerichte, wie sie beispielsweise im Kanton Aargau bestehen, zeigen mögliche Vorteile eines integrierten Ansatzes. Eltern sollen möglichst nicht zwischen verschiedenen Gerichten und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hin- und hergeschickt werden.</p>
<p>Ebenso wichtig sind die Aus- und Weiterbildung der beteiligten Fachpersonen sowie ein besserer Austausch zwischen juristischen, psychologischen und sozialen Disziplinen.</p>
<h2>Von freiwilligen Angeboten zu verbindlicher Konfliktlösung</h2>
<p>Besonders deutlich fiel die Forderung nach mehr Verbindlichkeit aus.</p>
<p>Die Reformvorschläge sehen verschiedene Möglichkeiten vor, Eltern bei der Deeskalation und Konfliktlösung zu unterstützen. Nach Auffassung von GeCoBi gehen diese Ansätze jedoch noch nicht weit genug.</p>
<p>Wenn Gerichte lediglich die Möglichkeit erhalten, geeignete Massnahmen anzuordnen, besteht die Gefahr, dass deren Anwendung weiterhin stark von einzelnen Personen und Behörden abhängt.</p>
<p>GeCoBi fordert deshalb, dass geeignete Konfliktlösungsinstrumente nicht nur zur Verfügung stehen, sondern bei entsprechenden Voraussetzungen auch konsequent eingesetzt werden.</p>
<p>Dazu gehört auch, dass gerichtliche Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden. Denn Regelungen, die folgenlos missachtet werden können, schaffen weder Rechtssicherheit noch stabile Verhältnisse für die betroffenen Kinder.</p>
<h2>Eltern brauchen Orientierung – Kinder brauchen Lösungen</h2>
<p>Trennung und Scheidung bringen Eltern häufig in eine emotionale Ausnahmesituation. Gerade dann benötigen sie Orientierung, klare Abläufe und Unterstützung bei der Suche nach tragfähigen Vereinbarungen.</p>
<p>Die Aufgabe der Justiz sollte sich deshalb nicht darauf beschränken, zwischen gegensätzlichen Positionen zu entscheiden. Sie sollte Eltern auch dabei unterstützen, ihre gemeinsame Verantwortung wieder wahrnehmen zu können.</p>
<p><strong>Die zentrale Botschaft des Beitrags am Roundtable: Familienrechtliche Verfahren müssen schneller, kooperativer und verbindlicher werden. Nicht der Streit der Eltern, sondern die Zukunft der Kinder muss im Mittelpunkt stehen.</strong></p>
<p data-pm-slice="1 1 []"><em>Der Beitrag basiert auf dem Referat von Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi und VeV Schweiz, anlässlich eines Roundtables zur Weiterentwicklung des Familienrechts am 20. Mai 2026. Er gibt die Positionen der beiden Organisationen zum damaligen Reformbericht wieder.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ent!Scheidung 2026 ist da</title>
		<link>https://vev.ch/entscheidung-2026-ist-da/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2026 21:04:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alternierende Obhut]]></category>
		<category><![CDATA[Elterliche Sorge]]></category>
		<category><![CDATA[Entfremdung]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinderkontakte]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Ent!Scheidung 2026 ist da, mit spannenden Beiträgen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die jährliche Publikation der Vereine mannschafft, IGM Bern und VeV Schweiz ist in der neuesten Ausgabe 2026 jetzt verfügbar.<br />
Die <a href="https://vev.ch/publikationen/">neue Ausgabe</a> enthält wiederum zahlreiche spannende und informative Artikel zu Themen rund um Trennung/Scheidung.</p>

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<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>VeV Hotline next Level</title>
		<link>https://vev.ch/vev-hotline-next-level/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Apr 2026 14:22:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angebote VeV]]></category>
		<category><![CDATA[Hotline]]></category>
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					<description><![CDATA[Heute wurde ein internes VeV Projekt lanciert, zum Ausbau der Hotline]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem heutigen Tag haben wir ein internes Projekt lanciert, um unsere Hotline besser, und umfassender zu machen.<br />
Unsere Beratungshotline nimmt heute schon mehrere 100 Anrufe im Jahr entgegen.<br />
Wir möchten das Angebot weiter ausbauen und sind deshalb auf dem Weg zu neuen Lösungen, nicht nur aber auch technischer Art.<br />
Wir halten Euch auf dem Laufenden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Elternschaft</title>
		<link>https://vev.ch/gemeinsame-elternschaft-in-der-schweiz-fortschritte-herausforderungen-und-neue-loesungsansaetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2026 08:50:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alternierende Obhut]]></category>
		<category><![CDATA[Elterliche Sorge]]></category>
		<category><![CDATA[Entfremdung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Alternierende Obhut]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Entfremdung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Kind im Zentrum]]></category>
		<category><![CDATA[Fachbereich Kontaktrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Gemeinsames Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[KESB]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung / Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Schweiz hat Fortschritte bei der gemeinsamen Elternschaft gemacht. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren bedeutende Fortschritte bei der gemeinsamen Elternschaft gemacht. Seit 2014 gilt die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall. Mit der Revision des Unterhaltsrechts 2017 wurde zudem die alternierende Obhut ausdrücklich im Gesetz verankert.</p>
<p>Seither hat das Bundesgericht diese Betreuungsform durch mehrere wegweisende Entscheide gestärkt. Auch das sogenannte Schulstufenmodell, das die zumutbare Erwerbstätigkeit betreuender Elternteile definiert, hat die Rahmenbedingungen verändert.</p>
<p>Doch zwischen rechtlicher Entwicklung und gelebter Praxis bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede. Während manche Gerichte die alternierende Obhut aktiv fördern, wird sie andernorts kaum berücksichtigt. Für betroffene Familien bedeutet dies eine schwer nachvollziehbare Rechtsunsicherheit.</p>
<p>Politische Vorstösse sollen deshalb dafür sorgen, dass die gemeinsame Betreuung künftig stärker als bevorzugtes Modell berücksichtigt wird.</p>
<h2>Eltern-Kind-Entfremdung: Weg von der Ideologie, hin zu den betroffenen Kindern</h2>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags war die kontroverse Diskussion über Eltern-Kind-Entfremdung.</p>
<p>Während sich die einen für eine gesetzliche Verankerung des Konzepts einsetzen, stellen andere dessen wissenschaftliche Grundlagen grundsätzlich infrage. Diese Auseinandersetzung wird teilweise mit grosser Härte geführt.</p>
<p>Hunziker plädierte dafür, den Blick stärker auf die betroffenen Kinder und die konkreten Folgen von Kontaktabbrüchen zu richten.</p>
<p>Entfremdungsprozesse können unterschiedliche Ursachen haben und verschieden stark ausgeprägt sein. Entscheidend ist deshalb, diese Ursachen sorgfältig zu untersuchen und die Auswirkungen auf Kinder und Eltern ernst zu nehmen.</p>
<p>Eine sachliche Auseinandersetzung könnte nicht nur betroffenen Familien helfen, sondern auch Fachpersonen, Gerichte und Behörden entlasten.</p>
<h2>Das Zentrum für Familien in Trennung: Ein neuer Ansatz</h2>
<p>Dass neben rechtlichen Reformen auch praktische Lösungen gefragt sind, zeigt das <strong>Zentrum für Familien in Trennung (ZfiT)</strong> in Bern.</p>
<p>Die Idee entstand im Rahmen eines vom Dachverband GeCoBi organisierten Round Tables mit Fachorganisationen aus verschiedenen Disziplinen.</p>
<p>2023 startete das wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt. Eltern werden dabei unterstützt, gemeinsam tragfähige Vereinbarungen zu bislang strittigen Fragen rund um ihre Kinder zu erarbeiten. Diese Vereinbarungen können anschliessend gerichtlich genehmigt werden.</p>
<p>Das Ziel: Auch nach einer Trennung sollen Mutter und Vater ihre elterliche Verantwortung gemeinsam wahrnehmen können.</p>
<p>Nach der zweijährigen Pilotphase wurde das Projekt um weitere zwei Jahre verlängert, um zusätzliche Erfahrungen und Erkenntnisse zu gewinnen.</p>
<h2>Es geht voran – aber es bleibt viel zu tun</h2>
<p>Die Entwicklung in der Schweiz zeigt, dass sich beharrliches Engagement lohnt. Die alternierende Obhut hat rechtlich an Bedeutung gewonnen, die Diskussion über Eltern-Kind-Entfremdung erhält zunehmend Aufmerksamkeit und innovative Angebote wie das ZfiT eröffnen neue Perspektiven.</p>
<p>Gleichzeitig bleibt die zentrale Herausforderung bestehen: Rechtliche Möglichkeiten müssen auch im Alltag der betroffenen Familien ankommen.</p>
<p><strong>Denn eine Trennung beendet die Partnerschaft – nicht die gemeinsame Verantwortung für die Kinder.</strong></p>
<p><em>Der Beitrag basiert auf einem Vortrag von Oliver Hunziker, Präsident des Dachverbands GeCoBi und Vizepräsident des International Council on Shared Parenting (ICSP), an der internationalen ICSP-Konferenz in Lissabon. Die Aussagen geben den Stand zum Zeitpunkt des Vortrags wieder.</em></p>
<p><strong> </strong></p>
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		<title>VeV Treff Weinfelden</title>
		<link>https://vev.ch/vev-treff-weinfelden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2026 13:00:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angebote VeV]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungsstellen]]></category>
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					<description><![CDATA[Toller Beitrag über unseren Beratungstreff in Weinfelden]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein toller Beitrag über unseren Beratungstreff in Weinfelden erschien heute in den Weinfelder Nachrichten.<br />
<a href="https://vev.ch/wp-content/uploads/2026/02/Weinfelder-Nachrichten-Donnerstag-22.-Januar-2026-Nr.-04-19-1_1.tif"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-7336" src="https://vev.ch/wp-content/uploads/2026/02/Weinfelder-Nachrichten-Donnerstag-22.-Januar-2026-Nr.-04-19-1_1.tif" alt="" />
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		<title>Zum neuen Jahr</title>
		<link>https://vev.ch/zum-neuen-jahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jan 2026 16:20:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angebote VeV]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[20 Jahre VeV Schweiz. Über 30 Jahre VeV]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Neues vom VeV Schweiz &#8211; Ein ruhiges Jahr – und doch ein wichtiges<br />
</strong><strong>Arbeit im Hintergrund, Weichen für die Zukunft – und ein besonderes Jubiläum<br />
</strong>Manche Jahre sind nach aussen hin ruhig – und dennoch entscheidend für die Zukunft. Für den VeV Schweiz war 2025 genau ein solches Jahr: geprägt von intensiver Arbeit im Hintergrund, wichtigen Entscheiden und der Weiterentwicklung unserer Angebote. Gleichzeitig richtet sich der Blick bereits nach vorne, auf neue Projekte und ein besonderes Jubiläum.</p>
<p><strong>Ein Jahr der Vorbereitung und Klärung<br />
</strong>Bereits an der Réunion im Herbst 2024 wurde eine umfassende Standortbestimmung vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass der Verein vor mehreren wichtigen Aufgaben steht: personelle Veränderungen, der Auslauf der bestehenden Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie die Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebote.</p>
<p>Diese Themen begleiteten die Arbeit des Vereins durch das gesamte Jahr 2025 und erforderten Zeit, Engagement und sorgfältige Abstimmung.</p>
<p><strong>Wichtiger Entscheid aus Bern<br />
</strong>Ein Schwerpunkt der Arbeit lag auf der Ausarbeitung neuer Anträge an das Bundesamt für Sozialversicherungen. Eine kleine Arbeitsgruppe widmete sich dieser anspruchsvollen Aufgabe über mehrere Monate hinweg. Die Anträge konnten fristgerecht eingereicht werden.</p>
<p>Kurz vor Jahresende traf der Entscheid ein: Die Anträge wurden genehmigt. Damit ist die Weiterführung der Arbeit des VeV Schweiz gesichert und eine wichtige Grundlage für die kommenden Jahre geschaffen.</p>
<p><strong>Veränderungen im Innern<br />
</strong>Auch personelle Fragen beschäftigten den Verein intensiv. Verschiedene Szenarien wurden diskutiert und sorgfältig geprüft. Solche Prozesse verlaufen selten ohne Spannungen, insbesondere dann, wenn viel Engagement und persönliche Überzeugung im Spiel sind.</p>
<p>An der Réunion im Herbst 2025 konnte schliesslich Klarheit geschaffen werden, was dem Verein wieder mehr Orientierung und Ruhe gab.</p>
<p><strong>Beratung als zentrale Aufgabe<br />
</strong>Die direkte Unterstützung betroffener Eltern bleibt das Herzstück der Arbeit des VeV Schweiz. Diese Beratung stützt sich auf drei zentrale Pfeiler:</p>
<ul>
<li>die monatlichen Beratungstreffs in verschiedenen Regionen der Deutschschweiz</li>
<li>die Beratungshotline, erreichbar von Montag bis Samstag</li>
<li>die Wissensplattform auf der Website, die laufend erweitert wird</li>
</ul>
<p>Heute finden praktisch jede Woche zwei bis drei Beratungstreffs statt. Dadurch ist gewährleistet, dass Betroffene in der Regel rasch eine Anlaufstelle finden können, auch wenn dafür eine gewisse Anreise notwendig ist.</p>
<p>Die Teilnehmerzahlen entwickeln sich je nach Standort unterschiedlich. Während einige Treffs konstant besucht werden, unterliegen andere stärkeren Schwankungen. Ein Treff wurde kürzlich mangels Nachfrage geschlossen, um die vorhandenen Kräfte gezielt einzusetzen.</p>
<p>Insgesamt wurden über das Jahr hinweg rund 400 Beratungskontakte in den Treffs verzeichnet, und ähnliche Zahlen ergeben sich bei der Hotline. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der Bedarf weiterhin deutlich grösser ist. Die Bekanntmachung der Angebote bleibt daher ein wichtiges Anliegen.</p>
<p><strong>Austausch mit Fachpersonen<br />
</strong>Neben der Beratung pflegt der VeV Schweiz den regelmässigen Austausch mit Fachpersonen und Institutionen.</p>
<p>Im Herbst durfte ich einen Fachvortrag vor Berufsbeiständen der Region Winterthur halten sowie einen Workshop an der Fachkonferenz der IGQK durchführen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Kontakte zu Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen, die den gegenseitigen Austausch und das Verständnis fördern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weiterentwicklung der Angebote<br />
</strong>Der VeV Schweiz arbeitet daran, seine Angebote weiterzuentwickeln und an zukünftige Bedürfnisse anzupassen.</p>
<p>Im Herbst 2025 nahm eine Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit auf und erarbeitete neue Ansätze für bestehende Angebote. Diese befinden sich derzeit in der Testphase. Die Einführung ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. Wir sind gespannt auf die Erfahrungen und freuen uns darauf, im kommenden Jahr darüber berichten zu können.</p>
<p><strong>Ein Jubiläum mit Bedeutung<br />
</strong>Das Jahr 2026 ist für den VeV Schweiz ein besonderes Jahr. Vor 20 Jahren, im Jahr 2006, fusionierten die damaligen Vereine VeV AG, VeV ZH, VeV LU und VeV BE/SO zum heutigen VeV Schweiz. An der Mitgliederversammlung im Restaurant Waage in Windisch stimmten die Delegierten aller Vereine der Fusion zu und legten damit den Grundstein für die heutige Organisation.</p>
<p>Dieses Jubiläum ist Anlass, auf den gemeinsamen Weg zurückzublicken – und zugleich mit Zuversicht nach vorne zu schauen.</p>
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