Beobachter 23/05 vom 10. November 2005 von Edit Lier
In neun von zehn Scheidungsfällen wird die elterliche Sorge der Mutter zugesprochen. Dann liegt es in ihrer Macht, wie oft der Vater das Kind zu Gesicht bekommt. Eine Macht, die gern missbraucht wird.
Alle reden von Kindswohl, auch wenn sie am Wohl des Kindes vorbeireden. «Der Begriff ist ausgeleiert, abgegriffen und deshalb fast nicht mehr zu gebrauchen», meint CVP-Nationalrat Reto Wehrli. Er setzt sich dafür ein, dass Eltern bei einer Scheidung grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht erhalten. Das Wort «Kindswohl» kam im entsprechenden Postulat, das er in der grossen Kammer einreichte, ein einziges Mal vor: in einem Fremdzitat.
Mit grosser Mehrheit wurde das Postulat in dieser Herbstsession an den Bundesrat überwiesen. Doch Befürworter und Gegner gerieten sich wie zerstrittene Ehepartner bei einer Kampfscheidung in die Haare. Gerade die ablehnende Haltung des familienpolitisch sonst progressiven SP-Frauentrios Jacqueline Fehr, Anita Thanei und Ruth-Gaby Vermot-Mangold löste in den eigenen Reihen Kopfschütteln aus (siehe Nebenartikel «Chantal Galladé: Eltern bleiben immer Eltern, auch nach einer Scheidung»). Keine Frage: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt ein Sorgenkind. Freie Bahn für Rachegelüste «Die Mütter haben nach der bestehenden Regelung faktisch ein Vetorecht, das die Väter bei umstrittenen Trennungs- und Scheidungsprozessen als zentralen Machtfaktor empfinden», stellt Markus Theunert fest. Sein Standpunkt als Präsident von männer.ch, dem Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen: Uneinige Eltern sollen wenigstens mit gleich langen Spiessen kämpfen können. Sein Verband will zusammen mit dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen alliance F zu einer geschlechterdemokratischen und politisch fundierten Lösung beitragen. Gemeinsam laden die Verantwortlichen im nächsten Sommer Experten zu einer interdisziplinären Fachtagung ein. Sibylle Burger-Bono, Präsidentin von alliance F und seit zwölf Jahren als Scheidungsanwältin tätig, betont: «Wir wollen die Diskussion versachlichen und nicht Frauen gegen Männer antreten lassen.» Die Romands habens besser Bei der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich gehört die Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Tagesgeschäft – Tendenz steigend. Letztes Jahr bekamen 255 Paare das gemeinsame Sorgerecht; im Vorjahr waren es 201 gewesen. Nun soll die Wissenschaft helfen «Die Kinderbelange wie Betreuung, Besuche und Sorgerecht sowie die Perspektive der Kinder stehen bei unserer Studie im Vordergrund», erklärt Heidi Simoni, Leiterin Praxisforschung am MMI. Die am Projekt Beteiligten sind überzeugt, dass sie mit wissenschaftlich fundiertem Basismaterial einen wesentlichen Beitrag zur bevorstehenden politischen Diskussion um das gemeinsame Sorgerecht leisten können. Mitte nächsten Jahres sollen die ersten Auswertungen vorliegen. «Diesmal ist die Wissenschaft der Politik um eine Nasenlänge voraus», freut sich Heidi Simoni. Um das Kindswohl musste sich das Bundesgericht in diesem Jahr gleich zweimal kümmern. In einem Grundsatzentscheid legte es fest, dass bei einer Scheidung ein Kind nach Vollendung des sechsten Alterjahrs angehört werden muss, bevor die Richter über die Zuteilung der elterlichen Sorge urteilen. Bisher variierte die Altersgrenze zwischen zehn und zwölf Jahren. Auch bei der Ausgestaltung des Besuchsrechts setzte das Bundesgericht ein deutliches Zeichen: Als oberste Richtschnur gelte immer das Kindswohl – allfällige Interessen der Eltern hätten zurückzustehen. Das entfremdete Kind Salgo schlägt ein Beratungs- und Informationsangebot auch in den Schulen vor. Bei scheidungswilligen Eltern geht er sogar noch einen Schritt weiter und plädiert für eine obligatorische staatliche Beratung, wie sie im US-amerikanischen Staat Florida für Eltern von Kindern unter 17 Jahren bei Trennung und Scheidung Pflicht ist. «Manchmal wünsche ich mir die kirchliche Eheberatung zurück, die künftige Eltern auf ihre Verantwortung hingewiesen hatte», resümiert er. Männer, die sich um ihr Besuchsrecht betrogen fühlen, führen vermehrt ein aus den USA importiertes Argument ins Feld: das PAS (Parental Alienation Syndrome). Es umfasst den Vorwurf der Entfremdung des Kindes mittels bewusster oder unbewusster Manipulation durch einen Elternteil, meist die Mutter: Sie versucht, das Kind gegen den Vater einzunehmen, missachtet das Besuchsrecht oder behauptet, das Kind wolle den Vater nicht sehen. Der Vater wiederum pocht oft auf einen «Kontakt um jeden Preis». In einer solch verfahrenen Situation kommt dann in einigen Fällen die ebenfalls aus den USA stammende, umstrittene «Konfrontationstherapie» ins Spiel. Fotos von nackten Mädchen Seine Sorge wuchs zusätzlich, als er erfuhr, dass ein früheres Opfer der Vormundschaftsbehörde Fotos von nackten Mädchen zukommen liess, die Heinz P. vor Jahren gemacht hatte. «Seit der Gefährdungsmeldung vom Juli 2004 haben die Behörden nichts zum Schutz meines Sohnes unternommen», ereifert sich Stefan S. Erst auf Drängen seiner Anwältin rückte die Behörde die zweifelhaften Aufnahmen von Heinz P. heraus. Dass die Übergriffe verjährt sind, vermag S. nicht zu beruhigen. «Keine akute Gefährdung» Stefan S. legte gegen das Gutachten Beschwerde ein: «Um zu beurteilen, ob mein Sohn im Umgang mit Heinz P. gefährdet ist, braucht es keine kinderpsychiatrischen Abklärungen.» Es würde sein Kind nur unnötig belasten und an der Vergangenheit von P. nichts ändern. Der Vater und seine Anwältin können das zögerliche Verhalten der Vormundschaftsbehörde nicht verstehen: «Es wäre zynisch und unverantwortlich, wenn erst etwas unternommen würde, wenn die körperliche Integrität des Kindes schon verletzt ist.» Während die Mutter für den Vater ein begleitetes Besuchsrecht von nur einem Nachmittag pro Monat erwirkte, obwohl gegen ihn nichts vorlag, kann Heinz P. freien Kontakt zum Kind pflegen. Wäre gegen den leiblichen Vater auch nur der leiseste Verdacht eines sexuellen Übergriffs aufgekommen, hätte ihm die Vormundschaftsbehörde sofort jeglichen Kontakt zum Kind verboten, bis Klarheit bestanden hätte. «Es ist verrückt», sagt Stefan S. *alle Namen geändert |
«Ausgegrenzt und hintergangen»: Der amputierte Vater «Papi, wir kommen nicht zu dir»: Der ausgebootete Vater «Unser Kind ist ernsthaft krank»: Der verteufelte Vater Chantal Galladé: «Eltern bleiben immer Eltern, auch nach einer Scheidung» |