Können getrennt lebende Elternteile ihre Kinder auch in diesen Zeiten sehen?

Wichtiges Update:
Informationen zum grenzüberschreitenden Besuchsrecht
Am 16. April hat das Staatssekretariat für Migration SEM eine präzisierte Weisung herausgegeben.
Darin wird explizit die Einreise in die Schweiz zum Zweck der Wahrnehmung des Besuchsrechtes erlaubt. Hier geht es zur Weisung

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES
nimmt Stellung zur aktuellen Situation der Besuchsrechte 

Aktualisierte Informationen auf der Website des
Dachverbandes für gemeinsame Elternschaft GeCoBi

Klar ist, dass Besuchskontakte auch in dieser Zeit weiterhin möglich und erlaubt sind.
Sowohl in der Schweiz als auch in den umliegenden Ländern wurde dies mittlerweile eindeutig bestätigt. Sofern keine Krankheit oder Infektion vorliegt, sollen Kontakte im Rahmen des Besuchsrechtes unverändert möglich bleiben. Corona allein ist also kein Grund für eine Verweigerung des Kontaktes. Natürlich appellieren auch wir an die Vernunft der  Eltern, sich genau zu überlegen, ob ein Kontakt ein gesundheitliches Risiko darstellt oder nicht. Trotzdem muss aber klar sein, dass diese Kontakte ein sehr hohes und wichtiges Gut sind – sie sind daher unbedingt schützenswert.

Begleitetes Besuchsrecht
Eine grosse Schwierigkeit ist, dass aktuell alle Besuchstreffs, sowie alle begleiteten Angebote nicht verfügbar sind. Eltern welche ihre Kinder unter solchen Bedingungen sehen, haben daher momentan grosse Schwierigkeiten.

Binationale Familien
Auch für binationale Familien sieht es leider aktuell düster aus. Grenzübertritte zwecks Wahrnehmung des Kontaktrechtes sind offensichtlich nicht möglich, weder aus der Schweiz noch in die Schweiz. Es wird auf das übergeordnete Interesse verwiesen. 

Das ist zwar nachvollziehbar, trotzdem müssen hier Lösungen gefunden werden. Gerade wenn diese Krise längere Zeit dauern sollte, können wir die Beziehungen zwischen Kindern und ihren getrennt lebenden Eltern nicht einfach auf Eis legen.

Forderungen
Wir fordern die Behörden auf, grenzüberschreitend Vorschläge zu erarbeiten, wie ein solcher Kontakt weiterhin ermöglicht werden kann.

Wichtig ist auch, dass gerade in dieser Zeit besonders auf die potentielle Gefahr der Entfremdung geachtet wird. Werden Kontakte zwischen Kind und Elternteil unterbrochen, kann eine bewusste oder unbewusste Entfremdung sehr schnell wirksam werden. Auch hier sind die Behörden aufgefordert, besonders achtsam zu sein.

Mögliche Massnahmen / Ideen

  • Könnte man eventuell grenznah einen Ort einrichten, wo sich Eltern und Kinder treffen könnten?

Informationen zum Besuchsrecht innerhalb der Schweiz
Laufend aktualisierte Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG (Link existiert nicht mehr)
Positionspapier der KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz)
Artikel in der Schweizer Illustrierte

Aktuelle Informationen zu Besuchskontakten
Deutschland (Quelle: Väteraufbruch für Kinder)
Österreich (Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)    (Link existiert nicht mehr)

Wissenschaftliche Texte
Frankreich: Confinement: que faire pour les enfants?