Gestern hat der Bundesrat entschieden, dass Väter und ihre Kinder weiterhin auf Gleichberechtigung warten müssen!

Statt die längst überfällige Vorlage zur Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge endlich ins Parlament zu bringen, hat der Bundesrat in seiner neuen Zusammensetzung entschieden, diese Vorlage zurück zu stellen und sie stattdessen mit Bedingungen bezüglich des Unterhalts zu verknüpfen. Zusammengefasst gesagt sollen die Väter bezahlen, wenn sie gleiche Rechte haben wollen.

Dieser Entscheid ist skandalös und in höchstem Masse bedenklich. Er zeigt einmal mehr, dass das Wohl des Kindes in diesem Land gleichbedeutend mit dem finanziellen Wohl der Mutter ist. Ob ein Kind einen Vater hat oder nicht, ob es eine Beziehung zu diesem Vater leben darf oder nicht ist für den Gesetzgeber offensichtlich unwesentlich, Hauptsache, die Mutter und das Kind bekommen von irgendwoher genügend Geld zum Leben. Notfalls auch so, dass dem Vater des Kindes weniger als sein Existenzminimum verbleiben. Genau dahin zielt die aktuelle Forderung nämlich, das Existenzminimum des Vaters soll im Mankofall unterschritten werden können.

Lesen Sie hier die aktuelle Medienmitteilung der schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft GeCoBi