In einem heute veröffentlichten Entscheid nimmt das Bundesgericht Abschied von der alten 10/16-Regel.

Im Entscheid 5A_384/2018 definiert das Bundesgericht eine neue Regelung.
Konnte einem betreuenden Elternteil bislang erst ab dem Alter von 10 Jahren (jüngstes Kind) eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden, kann dies neu bereits ab Schuleintritt des jüngsten Kindes geschehen. Zu diesem Zeitpunkt kann dem Elternteil laut Bundesgericht eine 50% Erwerbstätigkeit zugemutet werden. Ab Eintritt des jüngsten Kindes in die Oberstufe kann eine 80% Erwerbstätigkeit und ab dem Alter von 16 Jahren (jüngstes Kind) eine solche von 100% zugemutet werden.

Dies ist eine lang erwartete und von unseren Verbänden auch immer wieder geforderte Neuerung, die dem Geist des seit 1. Januar 2017 geltenden neuen Unterhaltsrecht endlich Rechnung trägt.

Die Gesetzgebung und insbesondere Rechtssprechung passt sich damit der real gelebten Praxis an.

Link zum Bundesgerichtsentscheid