Seit 2017 im Gesetz, könnte die alternierende Obhut nun zum Standard werden.Mit der Einführung des neuen Unterhaltsrechtes im Januar 2017 kam erstmals der Begriff der alternierenden Obhut ins Gesetz. Zwar nur als möglicher Antrag der involvierten Parteien, aber immerhin. Von Anfang an haben Elternorganisationen wie der VeV gefordert, die geteilte Betreuung zur ersten Wahl (first choice) zu erheben. Damit ist kein Regelfall gemeint, aber die Annahme, dass diese Betreuungsform wenn immer möglich gewählt werden sollte.

Mit den aktuellen Entscheiden setzt das Bundesgericht dies jetzt um – eine sehr erfreuliche Entwicklung.

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