Alles doch nur ein Sturm im Wasserglas? Bleibt alles, wie es war?
Gross waren die Erwartungen der Väter – gross die Hoffnung auch, auf den Gesetzesentwurf des Bundesrates.
Noch grösser war die erste Freude, beim Lesen des Entwurfes – nach dessen Erscheinen Ende Januar 2009.
Spezialisten des VeV haben gemeinsam mit anderen Organisationen in den letzten Wochen den Entwurf genauer analysiert und kommen zu einem ernüchternden Ergebnis:
Genau genommen bleibt alles, wie es war!

Trotz den durchaus positiv klingenden Gesetzesvorschlägen zeigt ein genauerer Blick, dass sich durch diese Gesetzesänderung kaum etwas ändern würde.
Besonders deutlich zeigt sich dies im Artikel 298b, wo es heisst: "Auf Antrag eines Elternteils weist das Gericht die elterliche Sorge dem Vater oder der Mutter zu, wenn es das Wohl des Kindes verlangt."
 
Für diesen Fall sind aber im Gesetz keine Kriterien angegeben, unter welchen Umständen dies dann erfolgen soll. Und schlimmer noch, wird hier wieder auf den ominösen Begriff des "Kindeswohls" abgestützt – ein Unwort welches auch von Fachleuten längst als solches bezeichnet wird. Mit dem sogenannten Wohl des Kindes kann schlicht alles und jedes begründet werden. Tatsächlich lassen sich mit diesem Artikel weiterhin ohne Schwierigkeiten Elternteile, genauer genommen Väter aus dem Leben der Kinder entfernen. Vermutlich würde, wie bereits heute, der Hinweis der Mutter auf "ständige Streitigkeiten mit dem Vater" genügen, um entsprechend rückständige Richter zum Schluss kommen zu lassen, eine Entfernung des Vaters anzuordnen. Umsomehr, als dies ja der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtes entspräche.

Erneut wären Väter und ihre Kinder vom Spielraum des Richters abhängig, würde der Willkür freie Bahn gelassen. Väter und ihre Kinder könnten keinerlei Rechtssicherheit erwarten, und auch keine Rechtsgleichheit.

Die angestrebte Gleichstellung der Eltern, auch nach der Trennung wird im Gesetzesentwurf nicht angesprochen – ebensowenig wie die Mediation oder andere Mittel zur deeskalierenden Konfliktlösung. Weiterhin sollen uneinige Eltern ihren Streit vor Gericht austragen – mit den bekannten, schädigenden Folgen für alle Beteiligten.

Leider ist es dem Bundesrat nicht gelungen, wahrhaftige Änderungen vorzuschlagen. Die Gefahr besteht, dass durch diese halbherzigen Vorschläge das geeminsame Sorgerecht zu einem Papiertiger verkommt, zahnlos, nutzlos, ohne praktischen Wert im Alltag.

Ganz anders der Entwurf, welcher von der Dachorganisation der Elternorganisationen GeCoBi vor fast 2 Jahren eingereicht wurde. Dort werden Eltern konsequent in ihrer Verantwortung behaftet – bleiben sie erziehungsverantwortlich, auch als getrennt lebender Elternteil.

Ihnen wird sowohl Betreuung als auch Mitfinanzierung aufgebürdet – in möglichst gleichen Teilen.
Dieses Modell erhöht nicht nur die Akzeptanz der Elternschaft auf beiden Seiten, es verbessert auch die Rahmenbedingungen für die Kinder, sowohl sozial wie auch seelisch.

Darüberhinaus sieht unser Entwurf vor, dass den Eltern im Trennungsfall Hilfe in Form von deeskalierenden Massnahmen wie Mediation und Beratung angeboten, ja aufgezwungen werden soll. Dies im Gegensatz zu den heutigen Angeboten wie Gericht und Vormundschaftsbehörde, welche allesamt meistens eskalationsfördernd wirken.

VeV wird zusammen mit anderen Organisationen in den nächsten Tagen eine Antwort zum Gesetzesentwurf einreichen.
Diese wird, entgegen unserer ersten Hoffnung, sehr kritisch ausfallen.

Der Bundesrat hat unserer Meinung nach eine grosse Chance vergeben und wird diesen Entwurf noch kräftig nachbessern müssen.