Newsletter des VeV Schweiz

Liebe Leser und Leserinnen,
geschätzte Mitglieder des VeV Schweiz

News
Wie der Bundesrat heute in einer Medienmitteilung bekannt gibt, möchte er jetzt vorwärts machen, mit den Anpassungen im Familienrechtsverfahren.

Er beantwortet damit zahlreiche Vorstösse die in den letzten Jahren durch uns unterstützt wurden und zum Teil schon lange hängig sind.

Damit wird ein grosser Brocken angegangen, nämlich die Verfahrensrechtliche Seite, also konkret die künftige Umsetzung der Gesetze durch Gerichte und Behörden.

Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, ist es doch genau dieser Punkt, den wir seit der Gesetzesänderungen 2014 und 2017 bemängeln.

Die ganze Medienmitteilung kann hier nachgelesen werden.

Viele Grüsse
Oliver

Oliver Hunziker
Präsident VeV Schweiz
CH-5200 Brugg
info@vev.ch | 056 552 02 05

Unsere Beratungstreffs:

Aargau Basel Bern Luzern Ostschweiz Zürich
E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail
Infos Infos Infos Infos Infos Infos
Thurgau Biel Solothurn Winterthur Online
E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail
Infos Infos Infos Infos Infos

Weitere Projekte des VeV: 
www.zweidehei.ch - www.grosselterninitiative.ch - www.zwueschehalt.ch - www.blauesamichlaus.ch . weiterbildung.gecobi.ch 

Der VeV Schweiz ist:

  • Gründungsorganisation des Männer- und Väterhauses ZwüscheHalt
  • Veranstalter der Weiterbildung zum GeCoBi Trennungsberater
  • Aktivmitglied von Pro Familia, im Vorstand vertreten
  • Gründungsmitglied der schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft GeCoBi
  • Mitglied der europäischen Väterplattform PEF
  • im Vorstand des International Council on Shared Parenting (ICSP) vertreten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Der VeV erhebt möglicherweise über die Nutzung der Newsletter personalisierte Daten zu statistischen Zwecken. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Weitere Informationen zum Datenschutz.

(c) 2006 - 2025 VeV Schweiz

Abmelden   |   Online ansehen