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Liebe Leser und Leserinnen, geschätzte Mitglieder des VeV Schweiz
News Wie der Bundesrat heute in einer Medienmitteilung bekannt gibt, möchte er jetzt vorwärts machen, mit den Anpassungen im Familienrechtsverfahren.
Er beantwortet damit zahlreiche Vorstösse die in den letzten Jahren durch uns unterstützt wurden und zum Teil schon lange hängig sind.
Damit wird ein grosser Brocken angegangen, nämlich die Verfahrensrechtliche Seite, also konkret die künftige Umsetzung der Gesetze durch Gerichte und Behörden.
Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, ist es doch genau dieser Punkt, den wir seit der Gesetzesänderungen 2014 und 2017 bemängeln.
Die ganze Medienmitteilung kann hier nachgelesen werden.
Viele Grüsse Oliver
Oliver Hunziker Präsident VeV Schweiz CH-5200 Brugg info@vev.ch | 056 552 02 05 |